FAQ

Liste der Fragen und Antworten

[Ehrenamtlich tätige Organisationen]
Welche Elemente muss das Statut einer ehrenamtlich tätigen Organisation enthalten?
  • Bezeichnung und Sitz der Organisation
  • Zweck: Die Zielsetzung der Organisation ist in einem eigenen Artikel ausführlich darzulegen.
  • Ehrenamtlichkeit: Es muss festgehalten werden, dass die Mitglieder ihre Leistungen ehrenamtlich erbringen und die Ämter ehrenamtlich ausgeübt werden.
  • Fehlen von Gewinnabsicht
  • Beitrittskriterien und Ausschlusskriterien
  • Rechte und Pflichten der Mitglieder
  • Vollversammlung: Sie ist jährlich einzuberufen. Eine ihrer Aufgaben ist die Genehmigung der Jahresabschlussrechnung. Auch die Vorgangsweise für die Genehmigung der Jahresabschlussrechnung ist festzulegen. Empfohlen wird, die im Art. 21 des ZGB vorgesehen Quoren anzuwenden. Weiters wird empfohlen, die Möglichkeit zur Einberufung der Vollversammlung vorzusehen, wenn dies für notwendig gehalten oder von wenigstens 1/10 der Mitglieder unter Angabe der Gründe verlangt wird (Art. 20 ZGB).
  • Demokratischer Aufbau:Die Ämter sind durch Wahl zu besetzen. Die Amtsperiode und die Mitgliederzahl der Ämter sind festzulegen.
  • Bei Auflösung der Organisation sind die nach Abschluss der Liquidation verbliebenen Güter anderen Organisationen, die im selben oder in einem ähnlichen Bereich arbeiten, zu übertragen.
  • Ein mehrfaches Stimmrecht darf nicht vorgesehen sein und der ordentliche Rechtsweg darf nicht ausgeschlossen werden
  • Nummer:  105367
  • Letzte Aktualisierung: 21.11.2011
[Ehrenamtlich tätige Organisationen]
Welche Elemente sollte ein Tätigkeitsbericht enthalten?

Folgende Punkte sollten in einem Tätigkeitsbericht stets enthalten sein:

  • Kurze Zusammenfassung der durchgeführten Tätigkeiten und Veranstaltungen
  • Anzahl der Vollversammlungen, Vorstandssitzungen usw. Angabe eventueller Satzungsänderungen (gegebenenfalls sollte man die Kopie des Beschlusses der Vollversammlung beilegen, aus welchem hervorgeht, welche Änderungen vorgenommen worden sind; die Kopie des neuen Statuts ist vom gesetzlichen Vertreter auf jeder Seite zu unterzeichnen)
  • Neubesetzung der Ämter (Angabe der Namen und der entsprechenden Funktionen)Angabe der Anzahl der ehrenamtlich Tätigen, der Angestellten (Vollzeit/Teilzeit) sowie der freien Mitarbeiter (gegen Honorar)
  • Unterschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Nummer:  105262
  • Letzte Aktualisierung: 18.11.2011
[Ehrenamtlich tätige Organisationen]
Was müssen ehrenamtliche tätige Organisationen bei einer Auflösung des Vereins beachten?
Bei Auflösung, Einstellung der Tätigkeit oder Erlöschen einer ehrenamtlich tätigen Organisation müssen die nach Abschluss der Liquidation verbliebenen Güter – und zwar unabhängig von der Rechtsform der Organisation - anderen Organisationen, die im selben oder in einem ähnlichen Bereich arbeiten, übertragen werden. Sofern die Satzung oder das Mitgliederabkommen keine diesbezüglichen Bestimmungen enthalten, hat dies nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches zu erfolgen.
  • Nummer:  105265
  • Letzte Aktualisierung: 18.11.2011
[Ehrenamtlich tätige Organisationen]
Welche Bestimmungen im Bereich der Arbeitssicherheit müssen ehrenamtliche Vereine beachten?

Mit Ermächtigungsdekret vom 3. August 2009, Nr. 106, wurden unter anderem die Bestimmungen des neuen Einheitstextes zur Arbeitsicherheit (Ermächtigungsdekret vom 9. April 2008, Nr. 81) hinsichtlich der ehrenamtlichen Vereine abgeändert.
Gemäß Art. 3, Absatz 12-bis des Einheitstextes in geltender Fassung werden die ehrenamtlichen Mitarbeiter der in das Landesverzeichnis eingetragenen ehrenamtlichen Organisationen sowie die freiwilligen Zivildienstleistenden hinsichtlich der Vorschriften zur Arbeitssicherheit den selbstständigen Arbeitern gleichgestellt, für welche die Bestimmungen des Art. 21 des obgenannten Einheitstextes gelten.
Die Vereine müssen somit auf jeden Fall gewährleisten, dass die Freiwilligen die nötigen persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) besitzen und auch die Kenntnisse bezüglich der korrekten Verwendung derselben haben, oder ihnen diese Kenntnisse durch eine spezifische Unterweisung vermitteln. Die Arbeitsmittel, welche den Freiwilligen zur Verfügung gestellt werden, müssen den Vorschriften entsprechen und korrekt verwendet werden.
Falls der Freiwillige keine Kenntnisse oder Erfahrung mit dem korrekten Umgang mit den betreffenden Maschinen nachweisen kann, ist eine spezifische Unterweisung zu erteilen.
Der Verein bzw. sein gesetzlicher Vertreter sind für die Einhaltung der oben genannten Auflagen verantwortlich und dürfen nicht zulassen, dass bei der Ausführung der Arbeiten z.B. keine persönliche Schutzausrüstung verwendet wird, wenn diese notwendig ist.

  • Nummer:  105266
  • Letzte Aktualisierung: 18.11.2011