Beiträge aufgrund von Artikel 72 des GvD 117/2017 für Initiativen und Projekte im Interesse der Allgemeinheit

Artikel 72 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 3. Juli 2017, Nr. 117, regelt die Inanspruchnahme des Fonds, über den ehrenamtliche Organisationen und Vereine zur Förderung des Gemeinwesens Projekte und Tätigkeiten im Allgemeininteresse finanzieren können.

Vorschläge für Initiativen und Projekte können, einzeln oder in Form von Partnerschaften, von ehrenamtlich tätigen Organisationen sowie Vereinen zur Förderung des Gemeinwesens vorgelegt werden, die bei Gesuchstellung in die Landesverzeichnisse laut Artikel 5 des Landesgesetzes vom 1. Juli 1993, Nr. 11 eingetragen sind. Gefördert werden können Initiativen und Projekte, die im Landesgebiet durchgeführt werden; sie sind subsidiär zu den Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung oder ergänzen weitere, mit öffentlichen Mitteln finanzierte Tätigkeiten.

 

Die Kriterien für den Zugang zum Fonds und die Bestimmungen zur Abrechnung wurden durch das Dekret des Direktors der Abteilung Präsidium Nr. 14033/2020 festgelegt

     Öffentlicher Aufruf an ehrenamtliche Organisationen und Vereine zur Förderung des Gemeinwesens zur Vorlage von Initiativen und Projekten im Interesse der Allgemeinheit

Der Antrag muss vor Durchführung der Initiativen oder der Projekte bis zum 15.10.2020 um 12:00 Uhr beim Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen, eingereicht werden. Anträge, die nach diesem Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Der Antrag wird auf dem vom Amt bereitgestellten Formular und nach dem entsprechenden Muster verfasst, und muss vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin unterzeichnet sein.

Die Initiativen und Projekte müssen eine Mindestdauer von 8 Monaten haben und bis 31.10.2021 abgeschlossen sein:

 

Formulare und Vorlagen für die Ansuchen um Finanzierung für Projekte und Initiativen im Interesse der Allgemeinheit (Art. 72, GvD 117/2017):

1. Ansuchen

2. Mustervorlage

3. Finanzierungsplan


Vorlagen für die Abrechnung des gewährten Beitrags:

1. Endabrechnung

2. Timesheet

3. Erklärung zur Freiwilligentätigkeit

4. Abschlussbericht

5. Erklärung bzgl. der ordnungsgemäßen Umsetzung

 

Für Fragen im Zusammenhang mit diesem Beitragsgesuch können Sie sich an Herrn Roman Fuchs (0471-412034), Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt, wenden.