Tagesmutter/Tagesvater
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Tagesmütter und Tagesväter sind ausgebildete Fachkräfte, die Kinder im Alter von drei Monaten bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres, die noch nicht den Kindergarten besuchen bei sich zu Hause betreuen.
Sie werden über Sozialgenossenschaften vermittelt, die auch für die Qualitätssicherung der Betreuung Verantwortung tragen. Dauer und Häufigkeit der Betreuung können dabei individuell zwischen Familie und Tagesmutter ausgemacht werden. Bei Bedarf können Kinder bis zum sechsten Lebensjahr von Tagesmüttern betreut werden. Gibt es dafür keine gesundheitlichen Gründe, ist in dem Fall aber ab Vollendung des 4. Lebensjahres unabhängig vom Familieneinkommen der volle Tarif zu entrichten. Das Land fördert über die Familienagentur Sozialgenossenschaften, die Tagesmütter/Tagesväter vermitteln.
Kosten
Die Kosten hängen von der sozialen und wirtschaftlichen Situation der Familie ab und bewegen sich zwischen einem Mindestsatz von 0,90 Euro und einem Höchstsatz von 3,65 Euro pro Stunde. Zur Berechnung ist eine Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) vorzulegen. Zur Beantragung einer Tarifermäßigung können sich Familien an den Sozialsprengel wenden. Die eventuelle Ermäßigung wird für maximal 1920 Betreuungsstunden im Jahr gewährt. Wird das Kind für einen geringeren Zeitraum betreut, reduziert sich die ermäßigte Stundenanzahl.
Sozialgenossenschaften, die Tagesmütter oder Tagesväter vermitteln
info@casabimbo.bz.it