Gesetzliche Grundlagen

Förderung und Unterstützung der Familien in Südtirol (Landesgesetz vom 17. Mai 2013, Nr. 8)

Art. 8 (Vereinbarkeit von Familie und Beruf)

(1) Das Land fördert die Umsetzung und Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf gesellschaftlicher, betrieblicher und familiärer Ebene.

(2) Um auf gesellschaftlicher Ebene ein verändertes Geschlechterrollenverständnis zu fördern und die Gleichstellung von Frau und Mann im Familien- und Erwerbsleben zu optimieren, werden:

  1. gezielte Gender-Maßnahmen in allen gesellschaftlichen Bereichen unterstützt,
  2. Programme zur Erweiterung von Rollenbildern, geschlechtersensibler Erziehungs- und Bildungsarbeit und zur aktiven Einbindung der Väter in die Entwicklung und Erziehung ihrer Kinder gefördert,
  3. Anreize geschaffen, damit beide Elternteile, insbesondere Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen können.

(3) Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Arbeitswelt zu verbessern, werden folgende Maßnahmen für eine familienorientierte Personalpolitik ergriffen:

  1. die Bereitstellung gezielter und umfassender Informationen über familienunterstützende Leistungen und über den beruflichen Wiedereinstieg,
  2. die Förderung des Zertifikats „audit familieundberuf“, welches kleine, mittlere und große Unternehmen, öffentliche Verwaltungen, Bildungseinrichtungen, Organisationen ohne Gewinnabsicht, Verbände, Vereine und andere private und öffentliche Einrichtungen auszeichnet. Dabei wird besonders auf die Umsetzbarkeit der Zertifizierung in kleineren und mittleren Betrieben und Organisationen geachtet. Zudem wird regelmäßig überprüft, ob die Inhaber des Zertifikats nach wie vor die Voraussetzungen dafür erfüllen,
  3. bei direkten und indirekten öffentlichen Fördermaßnahmen sowie bei den von öffentlichen Stellen durchgeführten Ausschreibungen können jene Unternehmen, Vereine, Verbände und sonstige private Subjekte zusätzlich begünstigt werden, die Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und familienunterstützende Maßnahmen gesetzt haben,
  4. die Errichtung von betrieblichen Betreuungseinrichtungen wird gefördert,
  5. gezielte betriebliche Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Umschulungsangebote zur Erleichterung des Wiedereinstiegs in den Beruf werden gefördert,
  6. der Auf- und Ausbau von Infrastrukturen und neuen Technologien, besonders in strukturschwachen Gebieten, wird gefördert, damit die Kommunikation mobiler wird, die Familien einen schnelleren Zugang zu den Diensten haben und die Arbeitsplätze flexibler gestaltet werden können;
  7. die Förderung von Abschlüssen von Zusatzverträgen auf Betriebs-, Sektoren- oder territorialer Ebene, welche insbesondere familienfreundliche Maßnahmen vorsehen.

 

Informationen zum Datenschutz

 

Mitinhabervereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 26 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016

 

Externe Richtlinie - Mindeststandards für die Auditierung zum audit familieundberuf in Südtirol