Betriebliche Kleinkindbetreuung
Einige private und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber betreiben eine familienfreundliche Personalpolitik und bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Betreuung von Kleinkindern im Alter von 0-3 Jahren
- betriebsinterne Kindertagesstätten
- oder reservierte Plätze in betriebsnahen Kindertagesstätten
- oder bei einer Tagesmutter an.
Zugangsvoraussetzungen und Kosten für die Eltern werden in diesen Fällen von den jeweiligen Arbeitgebern bestimmt.
Einige betriebliche Kindertagesstätten bieten auch Betreuungsplätze für Kinder an, deren Eltern nicht im Betrieb arbeiten.
Informationen über verfügbare Plätze:
=> Sozialgenossenschaften, welche die Betreuung in Kindertagesstätten oder bei Tagesmüttern anbieten.
Das Land fördert familienbewusste Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: Sie können einen Beitrag in Höhe von einem Drittel der Gesamtkosten beantragen.