Gesetzliche Grundlagen
Die Vorteilskarte für Familien ist im Landesgesetz vom 17. Mai 2013, Nr. 8 "Förderung und Unterstützung der Familien in Südtirol" festgeschrieben.
Auszug aus dem Art. 9 (Finanzielle Unterstützung der Familien)
...." Einführung einer landesweiten Vorteilskarte zur finanziellen Entlastung von Familien mit minderjährigen Kindern. Die Vorteilskarte gewährt Ermäßigungen und Preisnachlässe auf verschiedene Produkte und Dienstleistungen im Interesse der Familien, welche öffentliche Einrichtungen und private Subjekte anbieten"
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