Interne Evaluierung

 

Allen im Kleinkinderbetreuungsbereich tätigen Fachkräften ist die laufende Qualitätsentwicklung und -sicherung ein großes Anliegen.

 

Eine in den Qualitätskriterien vorgesehene Qualitätssicherungsmaßnahme ist das interne Evaluationsverfahren:


„1. Die Trägerkörperschaften gewährleisten die interne Sicherung und Unterstützung einer ständigen Weiterentwicklung der Dienste, und zwar folgendermaßen:

a)     Sie setzen ein internes Verfahren ein, mit dem die Umsetzung der Qualitätsstandards laut dieser Verordnung jährlich evaluiert wird; das Verfahren wird auf Landesebene erarbeitet und ist verbindlich anzuwenden,

b)     Sie übermitteln der Familienagentur den Jahresbericht zu den Ergebnissen der Evaluation.“

(DHL Nr. 42/2017, Art. 30)

 

Die Ausarbeitung von Evaluierungsinstrumenten durch Prof.in Ulrike Loch und Laura Trott der Fakultät für Bildungswissenschaften, Freie Universität Bozen, in Zusammenarbeit mit den Fachkräften für die pädagogische Begleitung der Kleinkindbetreuungsdienste ist in einer Fokusgruppe am 22.09.2022 gestartet.

Heuer werden die Verantwortlichen der Kindertagesstätten noch einmal ersucht, die Selbstevaluierung anhand des Formulars der Familienagentur (ist ähnlich wie jenes, das für die pädagogische Bewertung im Rahmen der externen Akkreditierungsverfahren verwendet wird) durchzuführen. Der Teil zu den strukturellen Aspekten muss nur für jene Kindertagesstätten ausgefüllt werden, bei denen im Laufe des Jahres entsprechende Änderungen vorgenommen wurden.

Die Selbstevaluierung der Gemeindekinderhorte und Tagesmütter/Tagesväter-Dienste wird in einem zweiten Moment miteinbezogen.


 

>> Formular Selbstevaluierung Kitas 2022

 

>> Erläuterungen zur Selbstevaluierung

 

>> Das Formular muss ausgefüllt bis 15.01.2023 an die PEC-Adresse der Familienagentur geschickt werden.