Förderungen

 


1. Förderung der Zertifizierungskosten

 

Bei einigen Landesstellen können Arbeitgeber, welche den Zertifizierungsprozess audit familieundberuf beginnen, um einen Beitrag für die Zertifizierungskosten (=> Kosten für den Auditor/die Auditorin) ansuchen. Je nach Tätigkeitsbereich des Antragstellers werden unterschiedliche Prozentsätze und Antragsmodalitäten angewandt.

  • Die Landesabteilung Wirtschaft gewährt Beiträge im Ausmaß von 50% der Beratungskosten für die Zertifizierung an Klein- und Mittelbetriebe und für De-Minimis-Beiträge an Großbetriebe im Bereich Handwerk, Handel, Industrie und Dienstleistungen.
  • Der Funktionsbereich Tourismus des Landes gewährt Beiträge im Ausmaß von 50% der Beratungskosten für die Zertifizierung an Klein- und Mittelbetriebe und im Ausmaß von 40% für De-Minimis-Beiträge an Großbetriebe im Bereich Tourismus.
  • Die Familienagentur gewährt Beiträge im Ausmaß von 70% der Zertifizierungskosten an private Organisationen ohne Gewinnabsicht im Bereich Familienbildungsarbeit im Rahmen der ordentlichen Jahrestätigkeit bzw. im Rahmen der Projektförderung nur an jene privaten Einrichtungen ohne Gewinnabsicht, die nicht auf der Grundlage eines anderen Bereichsgesetzes gefördert werden können.
  • Das Landesamt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens gewährt Beiträge im Ausmaß von 50% der Beratungskosten für die Zertifizierung an Genossenschaften, welche im Landesregister der genossenschaftlichen Körperschaften eingetragen und im Handelsregister "aktiv" gemeldet sind (Mindestausgabe: 2.500,00€).

 

Die Beitragsanträge müssen vor Beginn des Zertifizierungsprozesses beim zuständigen Landesamt gestellt werden.

 


 

2. Erhöhte Punktevergabe/erhöhter Fördersatz mit gültigem Zertifikat audit familieundberuf

 

In einigen Fällen belohnt das Land Arbeitgeber, die eine familienfreundliche Personalpolitik betreiben und im Besitz des gültigen Zertifikats audit familieundberuf sind: