Allgemeine Informationen

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Foto: Familienagentur/Ingrid Heiss

Vor dem Kindergarten stehen in Südtirol mehrere Angebote der Kleinkindbetreuung zur Auswahl:  Kinderhorte, Kindertagesstätten und Tagesmütter/-väter.

Zugang zu diesen Diensten haben Kinder im Alter zwischen drei Monaten bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres, die noch nicht den Kindergarten besuchen.

Wieviel die Kleinkindbetreuung kostet, hängt von der Betreuungsart, von der Anzahl der betreuten Stunden und von der wirtschaftlichen Situation der Familie ab (Tarife für Kleinkindbetreuung).

Die Anwesenheit des Kindes in Kleinkinderbetreuungseinrichtungen ist je nach Dienst unterschiedlich geregelt. Bei allen muss das Kind aus pädagogischen Gründen zumindest 12 Stunden pro Woche (Kita und Tagesmutter) und 20 Stunden und 5 Wochentagen (Kinderhort) anwesend sein. Je nach familiären Bedürfnissen kann die Betreuungszeit dann vor allem in Kindertagesstätten und bei Tagesmüttern individuell gestaltet werden.

Immer mehr familienbewusste Arbeitgeber bieten betriebliche Kindertagesstätten an oder unterstützen ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, wenn sie den Dienst einer Tagesmutter oder eines Tagesvaters beanspruchen. Erste soziale Erfahrung verbunden mit Spiel und Spaß bieten Spielgruppen, Krabbelgruppen und Eltern-Kind-Zentren an.

Kleinkindbetreuung außerhalb des Landes: Familien, die nah an Provinzgrenzen wohnen, können ihre Kinder auch in Kinderbetreuungseinrichtungen in den benachbarten Provinzen betreuen lassen. Die Familien bezahlen für die Betreuungsdienste dieselben Tarife wie in Südtirol. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der Wohnsitzgemeinde oder des Arbeitgebers zur Übernahme der Kosten. Sind die Standardkosten des Dienstes im Ausland allerdings höher als jene in Südtirol, so fällt die Differenz zu Lasten der Familien.  Auch Familien mit Wohnsitz außerhalb Südtirols haben künftig die Möglichkeit auf einen Kleinkinderbetreuungsplatz in Südtirol. Dies gilt für den Fall, dass in den jeweiligen Einrichtungen noch Plätze verfügbar sind und kein ortsansässiges Kind auf der Warteliste steht. Allerdings müssen in dem Fall die vollen Kosten von der Familie übernommen werden. (Richtlinien zur Finanzierung der Betreuung in den Kleinkinderbetreuungsdiensten außerhalb Südtirols)

Informationen zur den verschiedenen Kinderbetreuungsanbietern und verfügbaren Betreuungsplätzen erteilen die Gemeinden oder direkt die Einrichtungen, welche Kinderbetreuungsdienste anbieten (Tagesmütter/Tagesväter, Kita). Auch erfährt man in der Gemeinde, ob es Spiel- oder Krabbelgruppen oder ein Eltern-Kind-Zentrum gibt.

Es ist ratsam, sich rechtzeitig um einen Kleinkinderbetreuungsplatz zu bemühen. Dafür gibt es bei Kinderhorten Fristen, die von der jeweiligen Gemeinde festgelegt werden. Sofern es noch freie Plätze gibt, ist eine Einschreibung auch außerhalb der Fristen möglich. In Kindertagesstätten und bei Tagesmüttern kann die Einschreibung dagegen das ganze Jahr über erfolgen.

Impfpflicht in Kleinkindbetreuungseinrichtungen