Willkommen Baby - Checkliste für Eltern

In der ersten Zeit mit dem Baby steht zunächst der neue Familienalltag im Vordergrund. Zeitgleich müssen einige Dinge geregelt und geplant werden. Die folgende Übersicht soll dies erleichtern. Erblickt ein Kind das Licht der Welt, wird es durch seine Anmeldung zum Bürger oder zur Bürgerin mit Rechten und Pflichten. Dafür notwendig sind jedoch eine Reihe von Amtsgängen, welche für Eltern in den nächsten Wochen anstehen.

 

Bürgerkarte/Gesundheitskarte

Sobald Ihr Kind meldeamtlich erfasst ist, wird Ihnen als Familie automatisch vom Finanzministerium eine Gesundheitskarte (auch Bürgerkarte genannt) zugesandt. Die Gesundheitskarte ist die Krankenversicherungskarte für das Kind, sie dient auch zur Identifizierung bei Ämtern der öffentlichen Verwaltung und ist mit der Steuernummer
versehen. Die Gesundheitskarte gilt auch als Krankenversicherungsnachweis für dringende und unaufschiebbare Leistungen in der gesamten EU sowie der EU gleichgestellten Ländern.

Informationen: Südtiroler Bürgernetz

 


Ausweis

Für Fahrten ins Ausland mit dem Baby, braucht auch Ihr Kind einen Ausweis. Die Identitätskarte für Ihr Kind hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Sie kann bei der Gemeinde beantragt werden. Für die Ausstellung der Identitätskarte werden drei Passfotos sowie die Unterschriften beider Elternteile benötigt.
Für manche Länder, vor allem jene, die außerhalb der Europäischen Union liegen, reicht jedoch die Identitätskarte nicht aus. Daher kann man einen Reisepass auch für Kinder und Babys beantragen. Wichtig ist dabei, dass beide Elternteile ihre Zustimmung geben müssen und die Ausstellung eines Reisepasses nur auf Vormerkung in der Quästur von Bozen oder beim örtlich zuständigen Polizeiamt erfolgt. Das Meldeamt der Wohnortgemeinde kann jedoch hier bei der Vorbereitung der Unterlagen behilflich sein.

Informationen: Meldeamt/Standesamt der Gemeinde

Benötigte Dokumente: Personalausweis der Eltern, 3 Fotos des Kindes, Unterschriften beider Elternteile

Für die Ausstellung eines Reisepasses: Personalausweis, 2 Fotos, Belegscheine für Einzahlung des Verwaltungsbetrages für Reisepässe und Einzahlung des Betrages für die Ausstellung des elektronischen Reisepasses

 

Für das Baby

Landesgesundheitsdienst und Kinderarzt

Ihr Kind muss beim Landesgesundheitsdienst eingetragen werden. Dies können Sie im Gesundheitssprengel, der Ihrer Wohngemeinde zugeteilt ist, machen. Man erhält dabei das grüne Gesundheitsbüchlein und kann gleichzeitig den Kinderarzt/die Kinderärztin wählen.
Die Wahl erfolgt frei unter allen wählbaren Kinderärzten und -ärztinnen des Sprengels. Sofern mehrere Mediziner zur Auswahl stehen, ist es hilfreich, wenn man sich bereits bei der Wahl informiert, wo sich die Praxis befindet oder zu welchen Zeiten sie geöffnet ist. Der gewählte Kinderarzt oder Kinderärztin begleitet Ihr Kind bis zum 14. Lebensjahr (eine Verlängerung bis 16 Jahren ist in Ausnahmefällen möglich). Zu jeder Zeit kann man diese Wahl widerrufen und eine neue Wahl vornehmen. Die Gesundheitssprengel geben auch Auskünfte über eine eventuelle Ticketbefreiung der zu Lasten lebenden Kinder.

Informationen: Gesundheitssprengel

Benötigte Dokumente: Steuernummer des Kindes

 

Pflichtimpfungen für Kinder und Jugendliche

Momentan gibt es in Italien zehn Pflichtimpfungen für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 16 Jahren. Folgende Impfungen sind vom italienischen Impfkalender verpflichtend vorgesehen:


• Kinderlähmung
• Diphterie
• Tetanus
• Hepatitis B
• Keuchhusten
• Haemophilus influenzae B
• Masern
• Röteln
• Mumps
• Windpocken


Außerdem werden folgende Impfungen empfohlen:


• Rotavirus
• Pneumokokken
• Meningokokken B
• Meningokokken C


Die Eltern bekommen für die Impfung ihres Babys vom Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit eine schriftliche Einladung. Die Pflichtimpfungen sind kostenlos und können in allen Gesundheitssprengeln gemacht werden. Durch die Ausweitung der Impfpflicht ist vorgesehen, dass bei einer Einschreibung in private oder öffentliche Kleinkindbetreuungsdienste der Nachweis über die Erfüllung der Impfpflicht (bzw. eine Bestätigung einer Impfbefreiung aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen) erbracht werden muss. Andernfalls wird die Verweigerung der Aufnahme des Kindes in den Betreuungsdienst riskiert.

Informationen:

Südtiroler Sanitätsbetrieb und im Südtiroler Bürgernetz Suchbegriff „Impfungen“

 

Für die Eltern

Mutterschaft, Vaterschaft, Ruhepausen, Elternzeit

Kleinkindbetreuung

Finanzielle Unterstützung für Familien