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Kleinkindbetreuung: LR Deeg im Rat der Gemeinden

Familienlandesrätin Waltraud Deeg hat heute dem Rat der Gemeinden das neue Finanzierungsmodell für die Kleinkindbetreuung vorgestellt.

Familienlandesrätin Waltraud Deeg dem Rat der Gemeinden die Durchführungsrichtlinien zum neuen Finanzierungsmodell für die Kleinkindbetreuung vorgestellt - Foto: LPA/Karin Leiter

Am heutigen Freitag (8. Juli) hat Familienlandesrätin Waltraud Deeg dem Rat der Gemeinden die Durchführungsverordnung zum neuen Finanzierungsmodell für die Kleinkindbetreuung vorgestellt. Ab 2017 soll jede Gemeinde Betreuungsplätze für mindestens 15 Prozent der ansässigen Kinder im Alter von 0 bis 3 bereitstellen.

"Kleinkindbetreuung ist ein Grundversorgungsdienst, daher ist es umso wichtiger, dass Land und Gemeinden in diesem Zusammenhang gemeinsam an einem Strang ziehen, wie es auch das Familienförderungsgesetz von 2013 vorsieht", betonte die Landesrätin. "Diese Zusammenarbeit aufrecht zu erhalten ist auch uns ein zentrales Anliegen", sagte der Präsident des Rats der Gemeinden, Andreas Schatzer.

Bereits im Familiengesetz des Landes vorgesehen ist der Ausbau der Kinderbetreuungsdienste in den einzelnen Gemeinden. "Bei der Anzahl der einzurichtenden Plätze gehen wir vom Bedarf der Familien vor Ort aus, wobei wir 2017 mit einem Mindestangebot starten", so Landesrätin Deeg. So sollen ab dem kommenden Jahr in jeder Gemeinde Plätze für mindestens 15 Prozent der ansässigen Kinder zwischen 0 und 3 Jahren bei Tagesmüttern, in Kitas oder Kinderhorten bereitgestellt werden. Gemeinden können Kindertagesstätten oder Tagesmütterdienste entweder im eigenen Gemeindegebiet anbieten oder bestehende Dienste in anderen Gemeindegebieten in Anspruch nehmen.

"Eine weitere Priorität war die Festlegung einheitlicher Zugangskriterien für jene Fälle, in denen die Nachfrage das Angebot übertrifft. Bisher hat das jede Gemeinde unterschiedlich gehandhabt, mit dem neuen Modell schaffen wir nun mehr Klarheit für die Eltern", so Landesrätin Deeg. Kinder mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in der Gemeinde und berufstätigen Eltern haben Vorrang. "Damit kommen wir den Familien und Alleinerziehenden entgegen, die ohne Betreuungsplatz gar nicht zur Arbeit gehen könnten", so die Landesrätin.

Aus Sicht der Familien bewährt habe sich die Einführung eines einheitlichen Tarifmodells für alle Kleinkindbetreuungsdienste im Januar 2014: Seither werden auch die Tagesmütterdienste vom Land mitfinanziert, wodurch sich die Kosten pro Betreuungsstunde für die Familien de facto halbiert hätten. "Die einheitlichen Tarife wurden von den Familien gut angenommen, daher bleiben die einkommensabhängigen Mindest- und Höchsttarife von 0,90 bzw. 3,65 Euro unverändert", so die Landesrätin.

Die Tarifreduzierung kommt für maximal 1.920 Betreuungsstunden jährlich zur Anwendung. Um die pädagogische Kontinuität zu gewährleisten und mehr Planungssicherheit zu schaffen ist künftig eine Mindestanwesenheit von 12 Wochenstunden pro Kind vorgesehen. Mit dem neuen Finanzierungsmodell wird auch die Abrechnung der Betreuungsstunden für die Anbieter der Dienste vereinfacht.

"Insgesamt schaffen wir so mehr Planungssicherheit für die Familien, die Dienstanbieter und die Gemeinden. Neben dem Ausbau des Angebots wird es zudem zu einer Qualitätssteigerung kommen, da wir eine angemessene Bezahlung des Betreuungspersonals sicherstellen", so die Familienlandesrätin.

Der Rat der Gemeinden wird nun ein schriftliches Gutachten zum Vorschlag der Landesrätin vorlegen, in der Folge wird dieser der Landesregierung zur endgültigen Genehmigung weitergereicht, womit die letzten Vorbereitungen für die konkrete Umsetzung ab 1. Januar 2017 erfolgen können.

LPA

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