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Landesregierung genehmigt Qualitätsstandards für Kleinkindbetreuung

Eine Betreuerin ist in Zukunft für maximal fünf Kinder zuständig. Die Anbieter müssen die neuen Kriterien 1. Jänner 2019 erfüllen.

Die Landesregierung hat heute Qualitätsstandarts für die Kleinkindbetreuung definiert - Foto: LPA/Greta Stuefer

In ihrer heutigen Sitzung (31. Oktober) genehmigte die Landesregierung die Qualitätsstandards für Kinderhorte, Kindertagesstätten und Tagesmütter bzw. Tagesväter. Es wurde etwa festgelegt, dass eine Betreuerin für maximal fünf Kinder gleichzeitig verantwortlich sein darf. "Das ist sicher eine der zentralen Fragen, wenn es darum geht für Kinder im Alter von drei Monaten bis drei Jahren Betreuungsqualität zu bieten", betonte Familienlandesrätin Waltraud Deeg in der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung. Die verabschiedeten Kriterien sehen darüber hinaus vor, dass die Kinder in Gruppen von maximal zehn Kindern betreut werden, und das möglichst immer von derselben Fachkraft. Wichtig sei es aber auch, dass für das Personal immer auch eine Vertretung vorhanden ist, so Deeg.

Für die Fachkräfte in den Kinderhorten, Kindertagesstätten, betrieblichen Kindertagesstätten sowie im Tagesmütter- und Tagesväterdienst wurde darüber hinaus eine verpflichtende Weiterbildung und Supervision vorgesehen. "Viele Betreuerinnen machen heute schon sehr viel Weiterbildung, müssen das aber in ihrer Freizeit machen", gab Deeg zu bedenken. In Zukunft können sie es auch in ihrer Arbeitszeit machen.

Was auch verstärkt wird, ist die Kontrolle der Angebote. "Alle Anbieter, seien es nun Gemeinden oder Sozialgenossenschaften, müssen jetzt neu bei der Familienagentur akkreditiert werden", erklärte Deeg. Diese Akkreditierung ist Voraussetzung für den Erhalt öffentlicher Förderungen und wird im Dreijahresrhythmus wiederholt, eine interne Überprüfung ist jedes Jahr vorgesehen. Für die Erfüllung der neuen Kriterien wurde den Trägerorganisationen, sprich Sozialgenossenschaften und Gemeinden, eine Übergangszeit bis zum 1. Jänner 2019 eingeräumt. Für jene Gemeinden, die Kinderhorte betreiben, also Bozen, Meran, Brixen und Leifers, gilt eine Übergangszeit von insgesamt vier Jahren. 

Der heutigen Entscheidung vorausgegangen ist ein umfassender Erarbeitungsprozess, in den alle Betroffenen eingebunden wurden. So gab es beispielsweise eine Erhebung unter Familien und Erzieherinnen, aus der wichtige Erkenntnisse und Erfahrungswerte in die Verordnung eingeflossen sind.

ep

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