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Projekte zur Unterstützung der Familie: Beitragsansuchen bis 15. Mai

Das Land Südtirol fördert über die Familienagentur Projekte zur Stärkung von Familien. Um Zuschüsse kann noch bis zum 15. Mai angesucht werden.

Initiativen, Programme oder Maßnahmen zur frühen Stärkung von Familien werden vom Land unterstützt: Die Familienagentur kann öffentlichen Körperschaften und privaten Einrichtungen ohne Gewinnabsicht für solche familienbildende Projekte mit einer Dauer von maximal einem Jahr finanziell fördern. Dies sieht das Landesfamiliengesetz von 2013 vor.

Im Sinne der Förderrichtlinien können Projekte zu Sensibilisierung, Information, frühzeitiger Auseinandersetzung mit dem Thema Familie und Partnerschaft eingereicht werden, ebenso Eltern- und Familienbildungsprogramme und Spielgruppen-Projekte.

Beitragsanträge für Projekte können noch bis einschließlich 15. Mai 2018 - in jedem Fall vor Projektbeginn - an die Familienagentur (familienagentur@provinz.bz.it oder familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it) geschickt werden.

Antragsformulare, Zugangsvoraussetzungen und Kriterien sind im Web unter www.provinz.bz.it/familie im Bereich "Förderungen an öffentliche und private Anbieter" abrufbar oder hier.

 

 

LPA