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Kleinkindbetreuung: Tarifbegünstigung auch für Nachbarregionen

Südtiroler Familien, deren Kind eine Betreuungseinrichtung außerhalb des Landes besucht, bezahlen dafür künftig weniger: Land und Gemeinden steuern bei.

Südtiroler Familien können künftig Tarifbegünstigungen in der Kleinkindbetreuung auch in Nachbarregionen in Anspruch nehmen - Foto: LPA

Der heute (19. Juni) verabschiedete Beschluss ist die Voraussetzung, damit Familien in Südtirol Kleinkindbetreuungsdienste auch im Trentino, in Tirol oder der Schweiz zum ermäßigten Tarif nutzen können. "Familienthemen machen nicht an Landesgrenzen Halt. Darum gilt es hier im Sinne der Familien Lösungen zu finden und Kooperationen einzugehen", betont Familienlandesrätin Waltraud Deeg, auf deren Vorschlag die Landesregierung den Beschluss genehmigt hat.

"Wir erreichen damit zwei Ziele: Einerseits garantieren wir allen in Südtirol ansässigen Familien das Recht auf günstige Kleinkindbetreuung. Andererseits schaffen wir mehr Wahlfreiheit, wenn Familien in der Wohnsitzgemeinde keinen Betreuungsplatz finden bzw. aus organisatorischen Gründen nicht nutzen können", betont Landesrätin Deeg. Damit trage man vor allem einem Anliegen der Familien aus den Grenzgemeinden Rechnung. Bisher mussten Familien bei Nutzung eines Dienstes außerhalb der Landesgrenzen die vollen Kosten dafür übernehmen, mit der neuen Regelung sinken diese je nach Einkommen auf 0,90 und 3,65 Euro pro Betreuungsstunde.

Um die neue Möglichkeit zu nutzen, benötigen interessierte Familien vorab die Zustimmung der Wohnsitzgemeinde zur Kostenübernahme. Auch die Nutzung betrieblicher Betreuungseinrichtungen ist möglich, sofern der Arbeitgeber seine Zustimmung erteilt. Sind die Standardkosten des Dienstes höher als jene in Südtirol, so fällt die Differenz zu Lasten der Familien.

Auch Familien mit dem Wohnsitz außerhalb Südtirols sollen künftig die Möglichkeit auf einen Betreuungsplatz in Südtirol haben, falls in den jeweiligen Einrichtungen noch Plätze verfügbar sind und kein ortsansässiges Kind auf der Warteliste steht. "Auf diesem Weg gewährleisten wir eine bessere Auslastung der Kleinkindbetreuungsdienste in Südtirol und kommen gleichzeitig den Familien entgegen, die zwar nicht ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Südtirol haben, aber etwa aus beruflichen Gründen Interesse an einer Nutzung des Dienstes im Land haben", betont die Landesrätin. Allerdings müssen in dem Fall die vollen Kosten von der Familie übernommen werden.

Bereits mit dem EuregioFamilyPass habe man ein grenzüberschreitendes Projekt gestartet, das von Familien aus allen drei Landesteilen genutzt werden könne. Dieser Weg solle weiter beschritten werden, um damit den Familien entgegen zu kommen. "Wir wollen Familien in ihrem Alltag bestmöglich unterstützen und Südtirol noch mehr zu einem Familienland machen", sagt Familienlandesrätin Deeg.

LPA

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