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Vergabewesen: Landesregierung legt Änderungsgesetzentwurf vor

Ende März hat der staatliche Gesetzgeber den neuen Vergabekodex erlassen. Die Landesregierung hat heute einen Gesetzentwurf genehmigt, um auch in Südtirol Vereinfachungen zu übernehmen.

Als eine der ersten Regionen Europas hatte das Land Südtirol Ende 2015 die europäische Richtlinie zur Modernisierung des Öffentlichen Auftragswesens über ein eigenes Landesgesetz direkt umgesetzt. Ziel war es, die Digitalisierung voranzutreiben, die Bearbeitungszeiten zu reduzieren, die Kosten für einzukaufende Leistungen zu drosseln und die Auftragsvergabe möglichst transparent abzuwickeln.

Der staatliche Gesetzgeber hat Ende März 2023 den neuen staatlichen Vergabekodex verabschiedet. Damit hat er dem europäischen Recht und den Grundsätzen laut verfassungsrichterlicher Rechtsprechung sowie den staatlichen und überstaatlichen Höchstgerichten entsprochen, wie es die EU auch im Zusammenhang mit dem Wiederaufbauplan (Pnrr) gefordert hatte. Mit dem neuen staatlichen Vergabekodex wurde versucht, die öffentliche Auftragsvergabe von Bauarbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen neu zu ordnen und zu vereinfachen.   

Heute (4. Mai) hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, um das Landesgesetz "Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe" (LG Nr. 16/2015) an die neue staatliche Gesetzgebung anzupassen. "Abgesehen von einigen terminologischen Anpassungen wollen wir eine Reihe von Bestimmungen der neuen staatlichen Gesetzgebung übernehmen, die dazu beitragen, Verfahren zu vereinfachen, die Rechtssicherheit zu erhöhen und die lokalen Wirtschaftsteilnehmenden zu stärken", betont Landeshauptmann Arno Kompatscher, der den von der Landesvergabeagentur AOV vorbereiteten Gesetzentwurf heute der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt hat.

Der heute genehmigte Gesetzentwurf, der nun an den Landtag weitergeleitet wird, sieht unter anderem Vereinfachungen für die Auftragsvergabe unter dem EU-Schwellenwert vor. In diesem Sinne sollen Direktvergaben von Dienstleistungen und Lieferungen unter 140.000 Euro beziehungsweise von Bauleistungen unter 150.000 Euro künftig auch ohne Konsultation von mehreren Wirtschaftsteilnehmenden möglich sein. Neu eingeführt wird das integrierte Vergabeverfahren (appalto integrato).

Neu definiert wird die Rolle des oder der einzigen Projektverantwortlichen, neu geregelt werden die Stillhaltefrist, die vorläufigen und endgültigen Sicherheiten und die Auftragsänderungen.


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LPA/jw