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Landesgesetz für Kulturgüter: Landesregierung genehmigt Gesetzentwurf

In ihrer heutigen Sitzung hat die Landesregierung den Entwurf für das "Landesgesetz für Kulturgüter" gutgeheißen. LRin Hochgruber Kuenzer: "Neuer gesetzlicher Rahmen für kulturelles Erbe des Landes."

Die landesspezifischen Bestimmungen im Bereich Baudenkmäler, Kunstdenkmäler und Archäologie sowie jene im Bereich Archivwesen wurden in Südtirol bisher von zwei Landesgesetzen geregelt: Mit dem Landesgesetz Nr. 26/1975 wurde das Landesdenkmalamt eingerichtet, mit dem Landesgesetz Nr. 17/1985 folgte dann die Errichtung des Südtiroler Landesarchivs.

Nun sollen diese beiden in die Jahre gekommenen Landesgesetze durch eine neue, organische Regelung ersetzt werden: "Rund 50 Jahre nach der Gründung des Landesdenkmalamtes als hoheitliche Behörde für den Kulturgüterschutz des Landes haben wir den Landesgesetzentwurf für Kulturgüter ausgearbeitet", berichtete Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer in der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung am heutigen (9. Mai) Dienstag: "Er soll die beiden bestehenden Landesgesetze in diesem Bereich ersetzen. Damit bekommt die Verwaltung unseres einzigartigen kulturellen Erbes einen neuen gesetzlichen Rahmen." Rund 5000 Güter in Südtirol stehen unter Denkmalschutz. Es sei ein wichtiges Ziel, so die Landesrätin, das denkmalfachliche Handeln nachvollziehbar zu machen.

Der Gesetzentwurf regelt die Erhaltung von Kulturgütern, den Denkmalschutz sowie die Pflege der beweglichen und unbeweglichen materiellen Kulturgüter des Landes Südtirol. Er umfasst 60 Artikel und gliedert sich in die drei Bereiche Denkmalschutz, Denkmalpflege und Archivwesen. "Die Erhaltung der Kulturgüter des Landes ist Grundlage und Kernthema der Autonomie", unterstreicht Landeskonservatorin Karin Dalla Torre. "Damit wird ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Landes und zum Klimaschutz geleistet. Ziel ist es auch, die kulturelle Identität der drei Sprachgruppen und das friedliche Zusammenleben zu stärken."

Zahlreiche Neuerungen 

Neu ist, dass der Landeskonservator beziehungsweise die Landeskonservatorin Landesnotfallkoordinator beziehungsweise -koordintatorin für den Kulturgüterschutz ist. In dieser Funktion ist es seine beziehungsweise ihre Aufgabe, die lokalen Institutionen und Koordinationsbeauftragten in der Umsetzung von Maßnahmen zum Kulturgüterschutz zu unterstützen. Mit diesem Gesetz festgeschrieben wird auch, dass das Landesdenkmalamt die Fachbehörde des Landes für die Erhaltung der Kulturgüter ist.

Weitere Neuerungen betreffen unter anderem die kirchlichen und die technischen Kulturgüter, die Sammlungen, die Digitalisierung von Kulturgütern, das Projekt "Bauinventar" des Landes, das Archiv für Baukultur, das Chronikwesen sowie die Kennzeichnung von Bau- und Kunstdenkmälern.

Die Landesregierung hat heute beschlossen, den Gesetzentwurf "Landesgesetz für Kulturgüter" und den dazugehörigen Begleitbericht zu genehmigen und dem Südtiroler Landtag für die weitere Behandlung zu übermitteln.


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LPA/mpi