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Euregio-Vorstand billigt Zivilschutz-Abkommen

Dem Abkommen zur grenzüberschreitenden Kooperation im Zivil- und Katastrophenschutz in den drei Euregio-Ländern hat heute der EVTZ-Vorstand zugestimmt.

Der Vorstand des Europäischen Verbunds territorialer Zusammenarbeit (EVTZ) Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino mit Landeshauptmann Arno Kompatscher, dem Trentiner Landeshauptmann und derzeitigem Euregio-Präsidenten Maurizio Fugatti und dem Tiroler Landeshauptmann Anton Mattle hat heute (13. Mai) in Ala das Abkommen der Euregio-Länder zur freiwilligen Hilfestellung bei Ereignissen oder schweren Unfällen genehmigt. Auf Ersuchen der zuständigen Behörden können somit künftig Rettungsteams und Material entsendet oder Informationen in Echtzeit ausgetauscht werden. "Die drei Länder Trentino, Südtirol und Tirol arbeiten im Katastrophen- und Bevölkerungsschutz des Landes Tirol bereits zusammen", betonte heute Euregio-Präsident Fugatti, aber mit dieser Vereinbarung werde ein Arbeitsablauf festgelegt, um die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherheit der Nachbarländer im Notfall synergetisch und zeitnah koordinieren zu können.

Die Vereinbarung stützt sich auf die Ergebnisse des Pilotprojekts zum grenzüberschreitenden Zivil- und Katastrophenschutz im Gebiet von Osttirol und dem Pustertal auf Südtiroler Seite CLLD Dolomiti Live. Im Rahmen dieses Projektes wurde in den Jahren 2017 und 2018 unter der wissenschaftlichen Leitung von Peter Bußjäger, Professor an der Universität Innsbruck und Direktor des Instituts für Föderalismus, der Bedarf für ein grenzüberschreitendes Abkommen zwischen den drei Gebieten ermittelt.

In einem Antrag des Dreierlandtags aus dem Jahr 2019 wurden die zuständigen Stellen zudem aufgefordert, die Regelungen der Partner der Euregio Tirol-Südtirol-Trentino im Bereich des Katastrophenmanagements aufeinander abzustimmen. Damit sollte ein rechtlicher Rahmen entstehen, der bei grenzüberschreitenden Einsätzen den Versicherungsschutz, die Haftung und die Kommunikation, aber auch die Regelungen und Aufgaben im Zusammenhang mit der Rettungskette regeln kann. Die Anträge des Dreierlandtages wurden von den zuständigen Stellen in Tirol, Südtirol und Trentino unter der Koordination des gemeinsamen Euregio-Büros angenommen.

Im Jahr 2021 wurde über das Programm "B-Solutions" der Europäischen Kommission und der Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen AGEG eine Studie über Hindernisse im grenzüberschreitenden Katastrophenschutz finanziert. Als rechtliche Grundlage wurde das Tiroler Katastrophenschutzgesetz novelliert. Darüber hinaus stellte die Euregio einen Vergleich mit dem Zivilschutz des Landes Kärnten her, wo es bereits ein grenzüberschreitendes Abkommen im Bereich des Zivilschutzes gibt, das im EVTZ "Euregio Senza Confini" angewendet wird (z.B. für die Betankung italienischer Löschflugzeuge in Kärntner Seen).

Das heute vom EVTZ-Vorstand befürwortete Zivilschutz-Abkommen muss nun der Regierung in Rom zur Genehmigung vorgelegt werden.


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LPA/red/jw