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Landesregierung genehmigt Mustergeschäftsordnung der Seniorenbeiräte

Im Landesgesetz zum Aktiven Altern wurde unter anderem die Einrichtung von Gemeindeseniorenbeiräten vorgesehen. "Die Beiräte ermöglichen Mitsprache und Einbindung", sagt Landesrätin Deeg.

Ein Seniorenbeirat hat die Aufgabe, Ansprechpartner für die politischen Gremien zu sein und die Zusammenarbeit zu fördern, die Interessen und Anliegen der Seniorinnen und Senioren zu stärken, themenbezogene Stellungnahmen, Studien und Vorschläge zugunsten der älteren Generation zu erarbeiten. In manchen Südtiroler Gemeinden gibt es bereits Seniorenbeiräte auf Gemeindeebene (z.B. in Bruneck, Terenten, Bozen, Meran oder Naturns), durch das Landesgesetz zum Aktiven Altern (LG 12/2022) soll dieses Gremium nun in allen Südtiroler Gemeinden eingesetzt werden.

Die Landesregierung hat heute (23. Mai) auf Vorschlag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg, eine Mustergeschäftsordung für die Gemeindeseniorenbeiräte genehmigt. Mit dieser soll eine grundsätzliche Einheitlichkeit garantiert werden. "Hier geht es um die Arbeit der Seniorenbeiräte, um die Mitsprache und Einbindung jenes Teils der Südtiroler Bevölkerung, der künftig rund ein Drittel ausmachen wird. Durch die Seniorenbeiräte auf Landes- und Gemeindeebene gelingt es, jene Menschen in Entscheidungen und Maßnahmen einzubeziehen, die dann davon primär betroffen sind", hebt Landesrätin Deeg hervor. Mit dem Beschluss gehe das Gesetz zum Aktiven Altern in Umsetzung, erklärt die Landesrätin und ergänzt, dass auch die Einsetzung des neuen Landesseniorenbeirates in Kürze anstehe.

Die Mustergeschäftsordnung für die Seniorenbeiräte auf Gemeindeebene wurde vom Gemeindenverband in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Landesamt für Senioren und Sozialsprengel ausgearbeitet. Sie gibt u.a. vor, dass dem Beirat Vertretungen der repräsentativsten lokalen Vereine oder Organisationen, eine politische Vertretung (Bürgermeister/in, Referent/in oder Gemeinderatsmitglied) sowie bei größeren Gemeinden auch eine Vertretung der Rentnergewerkschaften angehören. Der Beirat soll mindestens zweimal jährlich zusammentreffen und bleibt ebenso lange im Amt wie der Gemeinderat.


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LPA/ck