Tarife für Kleinkindbetreuung
Für die Betreuung von Kleinkindern in den Kinderhorten, Kindertagesstätten und bei den Tagesmüttern schreibt das Land einheitliche Mindest- und Höchsttarife vor. Wie viel die Kleinkinderbetreuung tatsächlich kostet, hängt nicht nur vom Ausmaß der Stunden und der gewählten Betreuungsstruktur ab. Maßgeblichen Einfluss auf den Tarif hat die wirtschaftliche Situation laut Einheitlicher Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE). Sie bestimmt, ob Familien Anrecht auf eine Reduzierung des jeweiligen Höchsttarifs haben.
Zur Beantragung einer Tarifermäßigung können sich Familien an den jeweiligen Sozialsprengel wenden. Die eventuelle Ermäßigung wird für maximal 1.920 Betreuungsstunden im Jahr gewährt. Wird das Kind für einen geringeren Zeitraum betreut, reduziert sich die ermäßigte Stundenanzahl.
Die Berechnung der Tarife erfolgt in Kitas und bei Tagesmüttern auf Stundenbasis, in Kinderhorten dagegen mit einem Tages- bzw. Halbtagessatz.
Dienst Einheitlicher Mindesttarif Einheitlicher Höchsttarif
Tagesmutter/Tagesvater 0,90 €/Stunde 3,65 €/Stunde
Kindertagesstätte 0,90 €/Stunde 3,65 €/Stunde
Kinderhort (ganztags bis 15.30 Uhr) 7,20 €/Tag 18 €/Tag
Kinderhort (nur Vormittag) 5,40 €/Tag 15 €/Tag