Daten - Forschung - Gesetze
Um Migrations- und Integrationsprozesse zu verstehen, ist es notwendig, sie zu beobachten und zu analysieren und die gewonnen Erkenntnisse für Entscheidungen und Maßnahmen zu nutzen.
Die Koordinierungsstelle für Integration sammelt und vergleicht Forschungsergebnisse, Studien und Daten zu Migration und Integration, insbesondere im Hinblick auf Südtirol. Sie bietet auch Anregungen für neue statistische Erhebungen oder wissenschaftliche Untersuchungen in Zusammenarbeit mit EURAC, ASTAT und der Freien Universität Bozen, sowie für die Gestaltung der Integrations- und Inklusionspolitik. Die Forschungsergebnisse, die von der Koordinierungsstelle für Integration gefördert wurden, sind in der Rubrik Publikationen verfügbar.
1. Neue Studie über die Integrationspolitik auf Gemeindeebene
Am 18. Dezember 2023, zum Internationalen Tag der Migranten, präsentierte die Eurac in Bozen im Auftrag der Koordinierungsstelle für Integration die Studie „Integrationspolitik vor Ort: Perspektiven & Potentiale“. Die qualitative Studie gibt einerseits einen Überblick über die Integrationsarbeit auf Gemeindeebene im Zeitraum 2019-2022. Andererseits dient die Studie auch als Basis für die Entwicklung einer strategischen Mehrjahresplanung im Bereich Integration auf Landesebene.
2. IDOS Studie: Bericht zur Einwanderung
Jedes Jahr organisiert die Koordinierungsstelle für Integration, in Zusammenarbeit mit den lokalen Referenten des IDOS-Zentrums für Studien und Forschung, die Präsentation des nationalen Berichts über die Einwanderung "Dossier statistico immigrazione”.
3. Andere nationale und internationale statistische Ämter:
- Landesinstitut für Statistik - ASTAT, insbesondere: Bevölkerungsdaten; Ausländische Wohnbevölkerung 2020; Sprachenbarometer.
- Nationales Statistisches Amt - ISTAT; insbesondere die Volkszählung 2011 und das Informationssystem über Einwanderer und neue Staatsbürger (aktualisiert bis 2018).
- Tagesstatistik des italienischen Innenministeriums (in italienischer Sprache).
- Das Portal "Integrazione Migranti" listet mehrere institutionelle Berichte über Migration und Integration auf, sowie italienweite Studien (in italienischer Sprache).
- Eurostat sammelt Daten, Veröffentlichungen und Gesetzgebung der Europäischen Kommission zur Migration in Europa. Die Website ist in Deutsch, Englisch und Französisch verfügbar.
Weitere nationale und internationale Statistikämter finden Sie unter "Links".
Die Autonome Provinz Bozen hat den Bereich "Familie und Soziales" mit der Verwaltung der Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Südtirol betraut. Auf der Web-Seite die aktualisierte Liste der Aufnahmezentren.
Alles, was die Integration von Flüchtlingen und allen anderen Menschen mit Migrationshintergrund im lokalen Bereich betrifft, gehört der Koordinierungsstelle für Integration.
SPRAR/SIPROIMI/SAI
Im Jahr 2018 wurde das Schutzsystem für Asylsuchende und Flüchtlinge - SPRAR („Sistema di Protezione per Richiedenti Asilo e Rifugiati“) durch das Schutzsystem für Inhaber von internationalem Schutz und unbegleitete Minderjährige - SIPROIMI ersetzt. In ganz Italien wurden Projekte aktiviert, um Personen mit internationalem und subsidiärem Schutz und Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung in besonderen Fällen (Opfer von Gewalt oder Menschenhandel, Opfer häuslicher Gewalt, gesundheitliche Gründe, Opfer von Arbeitsausbeutung, Katastrophen im Herkunftsland, Handlungen von besonderem zivilem Wert) Unterstützung und Integrationsmöglichkeiten zu bieten. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen nationalen Seite (auf Italienisch).
Seit 2018 sind auch in Südtirol diese Projekte aktiv, die von den Bezirksgemeinschaften verwaltet werden. Mit dem Gesetzesdekret Nr. 130 vom 21. Oktober 2020, umgewandelt in das Gesetz Nr. 173 vom 18. Dezember 2020, wurde das System in SAI - Sistema di Accoglienza e Integrazione (Aufnahme- und Integrationssystem) umbenannt. Laut neuer Regelung können folgende Personen aufgenommen werden: Schutzberechtigte, Antragsteller auf internationalen Schutz, unbegleitete ausländische Minderjährige und Ausländer, die nach Erreichen der Volljährigkeit verwaltungsmäßig den Sozialdiensten anvertraut werden.
- Bezirksgemeinschaft Vinschgau
- Berzirksgemeinschaft Wipptal
- Bezirksgemeinschaft Pustertal
- Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt
- Bezirksgemeinschaft Eisacktal
- Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern
- Bezirksgemeinschaft Überetsch Unterland
Ein Überblick über die derzeit geltenden Rechtsvorschriften in den Bereichen Einwanderung, Asyl und internationaler Schutz - laden Sie hier das Dokument herunter.
Landesgesetze
Unbeschadet der geltenden internationalen, europäischen und staatlichen Gesetzgebung und im Hinblick auf die allgemeinen Grundsätze des Zusammenlebens der Menschen hat das Landesgesetz Nr. 12/2011 "Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger" den Weg für die Integrationsarbeit in Südtirol geebnet. Die vom Gesetz vorgesehenen Maßnahmen und Aufgaben wurden durch das Dekret des Landeshauptmannes vom 15. Oktober 2012, Nr. 35, detailliert festgelegt, gefolgt vom Beschluß vom 11. September 2018, Nr. 902 "Integration: Leistungen des Landes und Teilnahme an Integrationsmaßnahmen".
Nationale Vorschriften
Migrationsprozesse, das Recht auf Asyl und die korrekte Rechtsstellung von Bürgern und Bürgerinnen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union werden gemäß Artikel 117 der italienischen Verfassung ausschließlich durch die Gesetzgebung des Staates geregelt. Nachstehend sind die wichtigsten normativen Verweise auf die staatliche Gesetzgebung aufgeführt:
Dringende Bestimmungen über internationalen Schutz und Einwanderung, öffentliche Sicherheit sowie Maßnahmen für die Funktionsfähigkeit des Innenministeriums und die Organisation und Arbeitsweise der Nationalen Agentur für die Verwaltung und Bestimmung von Vermögenswerten, die dem organisierten Verbrechen beschlagnahmt und eingezogen wurden. (Text koordiniert mit dem Konversionsgesetz vom 1. Dezember 2018, Nr. 132).
Umsetzung der Richtlinie 2013/33/EU zur Festlegung von Regeln für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen.
Regelung der Integrationsvereinbarung zwischen dem Ausländer und dem Staat, gemäß Artikel 4-bis, Absatz 2 des konsolidierten Textes der Einwanderungsbestimmungen und der Vorschriften über die Bedingungen für Ausländer, auf die im Gesetzesdekret Nr. 286 vom 25. Juli 1998 Bezug genommen wird.
Definition der Arten von Einreisevisa und der Voraussetzungen für deren Erteilung.
Umsetzung der Richtlinie 2005/85/EG über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft.
Umsetzung der Richtlinie 2004/83/EG über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes.
Konsolidierter Text der Bestimmungen über Einwanderungsbestimmungen und Vorschriften über den Status von Ausländern.
Neue Normen zur Staatsbürgerschaft.
Mehr Infos:
Camera dei deputati - Immigrazione (Abgeordnetenkammer - Einwanderung)
Die Seite des interministeriellen Portals "Integrazione Migranti": Gesetzgebung und Recht (in italienischer Sprache)
La legislazione nazionale in materia di immigrazione (Nationale Einwanderungsgesetzgebung)
Una lettura ragionata del Testo unico (Eine begründete Lektüre des Einheitstextes)
Associazione per gli studi giuridici sull'immigrazione (ASGI)
Europäische Kommission – EU-Rechtsvorschriften
EU-Einwanderungspolitik – Ein Überblick – Seite des Europäischen Parlaments
Il sistema europeo di asilo: quadro di riferimento riassuntivo (auf Italienisch)
ASGI – Associazione per gli Studi Giuridici sull’Immigrazione. Banca dati normativa nazionale e internazionale (auf Italienisch)