Zusammenleben in Südtirol: Sprachprüfung am 3. und 16. Februar

Um den Sprachnachweis für den Erhalt des Kinder- oder Familiengeldes zu erbringen, genügt ein zehnminütiger mündlicher Sprachtest.

Ab 2023 müssen Bürger*innen, die keine gebürtigen EU-Bürger sind und das Landeskinder- oder familiengeld beantragen, einen Sprachnachweis erbringen. Eine Möglichkeit ist die Sprachprüfung in deutscher oder italienischer Sprache mit dem Niveau A2, die aus einem mündlichen zehnminütigen Test besteht.   

Die Prüfung, die von der Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen abgehalten wird, erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Sie ist vor allem für jene Bürger*innen geeignet, die bereits Sprachkenntnisse vorweisen können.

Für all jene, die die deutsche oder italienische Sprache erst lernen müssen, wird ein kostenloser Sprachkurs angeboten. 

Um das Landeskinder- und familiengeld in Zukunft erhalten zu können müssen die Betroffenen auch einen Gesellschaftskurs besuchen.

Alle Informationen zum Projekt "Zusammenleben in Südtirol" finden Sie auf der Homepage der Koordinierungsstelle für Integration www.provinz.bz.it/integration/zusammenleben 

UD