Chance Gesellschaftskurs: ab 2023 sind sie für Nicht-EU Bürger Pflicht

Ab 2023 ist der Besuch eines Gesellschaftskurses für Nicht-EU Bürger, die das Kinder- und Familiengeld des Landes beantragen, Pflicht. Daher sind alle Betroffenen aufgerufen, die Gesellschaftskurse so bald wie möglich zu besuchen.

Das Projekt „Zusammenleben in Südtirol“ sieht laut Beschluss Nr. 678 vom 20.09.2022 vor, dass ab nächstem Jahr Mitbürger*innen aus Nicht-EU Ländern Sprach- und Gesellschaftskenntnisse vorweisen müssen, um das Kinder- und Familiengeld des Landes zu erhalten.

Viele Betroffene haben bereits einen Sprachnachweis durch die langfristige Aufenthaltsgenehmigung, für deren Erhalt eine Sprachtest Niveau A2 notwendig ist. 160 Nicht-EU Bürger*innen haben bis dato eine mündliche Sprachprüfung Niveau A2 in deutscher oder italienischer Sprache beim Amt für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen in Bozen abgelegt, wobei laut Prüfungskommission die Sprachkenntnisse meistens besser waren als für den Sprachtest erforderlich. Während alle Teilnehmer*innen die deutsche Prüfung bestanden, fielen 8,5% bei der Italienischprüfung durch.

Was die Gesellschaftskurse betrifft, fanden in Bozen und Unterland 23 und in Meran und Vinschgau 26 Kurse statt. Kaum Nachfrage gab es in den übrigen Landesteilen. Laut Schätzungen könnten von der neuen Regelung in Südtirol aber Tausende Menschen betroffen sein, da die Nachweispflicht beide Elternteile betrifft.

Die Koordinierungsstelle für Integration, die das Projekt im Auftrag von Landesrat Philipp Achammer leitet und seit knapp zwei Jahren über das Projekt und über die Kurse umfassend informiert, möchte alle Betroffenen dringend zum Besuch eines Kurses, wenn möglich noch vor 2023, raten. Beim Antrag um das Kinder- und/oder Familiengeld genügt vorerst auch die Anmeldung zu einem Gesellschaftskurs. Dieser muss aber innerhalb 12 Monaten nachweislich besucht worden sein.

Die Gesellschaftskurse werden in Präsenz angeboten und bei mindestens 5 Teilnehmer*innen in allen Gemeinden Südtirols abgehalten. Sie sind kostenlos, haben eine Anwesenheitspflicht von 100% und sind in drei Module zu je drei Stunden eingeteilt: das erste Modul befasst sich mit der Geschichte und Geografie Südtriols, das zweite mit den Grundrechten der EU und das dritte mit Themen wie Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Schule, Freizeit. Durch die Kurse lernt man die Dienstleistungen des Landes besser kennen, sie beugen Missverständnisse und Vorurteile vor, fördern Toleranz und Respekt. Vielfach werden im Rahmen der Kurse Sehenswürdigkeiten der Wohngemeinde auch von innen besichtigt, was den Teilnehmenden neue Kenntnisse und Erfahrungen ermöglicht.

Die Anmeldungen zur den Kursen erfolgen bei CLS Consorzio Lavoratori Studenti: cls@cls-bz.it, Tel. 0471 288003 (für Bozen, Salten-Schlern, Überetsch-Unterland, Wipptal, Eisacktal und Gröden), KVW Bildung: bildung.pustertal@kvw.org, Tel. 0474 413705 (für Pustertal, Gadertal) und urania meran: info@urania-meran.it, Tel. 0473 230219 (für Vinschgau, Burggrafenamt).

Es gibt noch zwei weitere Möglichkeiten für den Nachweis der Kenntnisse der Südtiroler Gesellschaftsthemen: der erfolgreiche Abschluss eines Schuljahres und die Inskription an einer deutschen oder italienischen Universität.

Informationen:
Koordinierungsstelle für Integration
koordinierung-integration@provinz.bz.it
www.provinz.bz.it/integration/zusammenleben
Tel. 0471 413390.

UD