Zusammenleben in Südtirol: Sprach- und Kulturkenntnisse bald Voraussetzung für Kinder- und Familiengeld. Anmeldung zur Sprachprüfung jetzt möglich.

Deutsch oder Italienisch sprechen zu können und die Südtiroler Kultur in ihren Grundzügen zu kennen, wird ab 2023 Voraussetzung für Nicht-EU Bürger*innen, um das Landesfamilien- und das Landeskindergeld zu erhalten.

Ab 2023 ist das Ansuchen von Bürger*innen aus Nicht-EU-Ländern um Landesfamiliengeld, Landesfamiliengeld + und Landeskindergeld an den Sprach- und Kulturnachweis gebunden. Sowohl der/die Antragstellende als auch der/die zusammenlebende Ehe- oder Lebenspartner/in müssen diese Anforderungen erfüllen.

Kostenlose Sprach- und Kulturkurse oder die mündliche Einsprachigkeitsprüfung sind nur einige der Möglichkeiten die Angeboten werden, um die Sprach- und Kulturkenntnisse nachzuweisen. Die Anmeldung zur Sprachprüfung ist jetzt schon online unter www.provinz.bz.it/integration/kurse möglich.

Detailliertere Informationen finden Sie unter www.provinz.bz.it/integration/kurse. Dank der Hilfe der Genossenschaften Savera und Xenia und des Amtes für Jugendarbeit stehen Infoblätter in mehreren Sprachen online zur Verfügung.

Informationen:

Koordinierungsstelle für Integration
koordinierung-integration@provinz.bz.it
www.provinz.bz.it/integration/kurse
Tel. 0471 413390

UD