Anreize zur Integration: schnellere Vergabe der deutschen Staatsbürgerschaft

Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser plant, die deutsche Staatsbürgerschaft schneller als bisher zu vergeben. Dadurch sollen sich Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Deutschland willkommen und wirklich zugehörig fühlen.

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht, das die Koalition gerade auf den Weg bringt, sieht vor, dass nach Deutschland eingewanderte Menschen, die ein qualifiziertes Aufenthaltsrecht haben, künftig nach fünf statt wie bisher acht Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Wer besonders gut integriert ist, kann diesen Zeitraum auf drei Jahre verkürzen. Menschen die z.B. sehr gut Deutsch sprechen, in Schule oder Beruf herausragende Leistungen erzielen und sich ehrenamtlich engagieren. 

Ziel der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts ist es, dass neue Mitbürger*innen das Land demokratisch mitgestalten und sich auf allen Ebenen des Landes einbringen können. "Die Voraussetzung dafür ist, dass sie auch rechtlich ein Teil unserer Gesellschaft werden und die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen", meint Nancy Faser.

Auch alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern sollen künftig vorbehaltlos die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. "Damit sorgen wir für Integration von Anfang an", so Faeser. 

Durch die Zulassung der Mehrstaatigkeit können sie außerdem die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern annehmen und dauerhaft behalten - sie müssen sich nicht mehr für oder gegen einen Teil ihrer Identität entscheiden.

In Italien ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft an einen vierjährigen rechtmäßigen Aufenthalt für EU-Bürger bzw. einen zehnjährigen rechtmäßigen Aufenthalt für Nicht-EU-Bürger gebunden. Es erfolgt keine automatische Einbürgerung, sondern die Einbürgerung bedarf des Antrags. Daneben kann der italienische Staatsrat auf Antrag des Innenministers auch eine Staatsbürgerschaft verleihen, wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind. 

UD