Integration: Neuerung bei der Förderung von Integrationsprozessen

Die Landesregierung hat die abgeänderten Kriterien zur Förderung von Integrationsprojekten genehmigt. Neu ist: Auch Vereine und Organisationen können künftig um Beiträge ansuchen.

Ab 2023 können nicht nur Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, sondern auch Organisationen ohne Gewinnabsicht und Genossenschaften um Beiträge für verschiedene Projekte und Maßnahmen zur Integration und Inklusion neuer Mitbürgerinnen und Mitbürger ansuchen. Gemeinden und Bezirksgemeinschaften werden aber weiterhin im Bereich Integration eingebunden, denn der Förderantrag der Vereine und gemeinnützigen Organisationen muss von einer öffentlichen Körperschaft unterstützt werden.

Gefördert werden Projekte, welche die Inklusion und Integration von neuen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie ein friedliches Zusammenleben in Südtirol fördern, welche die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erhöhen, die Vernetzung zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen zum Ziel haben und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit voranbringen.

Die Anträge für die Förderungen müssen bis spätestens 31. Jänner des jeweiligen Jahres gestellt werden. Alle eingereichten Anträge werden durch eine interne Bewertungskommission geprüft.

Nähere Informationen zum Bereich Integration finden sich auf der Landeswebseite im Bereich www.provinz.bz.it/integration. Auch die Koordinierungsstelle für Integration erteilt Auskunft zu den abgeänderten Förderkriterien von Projekten und Maßnahmen im Bereich Integration (per Mail: koordinierung-integration@provinz.bz.it oder telefonisch: Tel. 0471 413390).

DZ