Aufnahme von Bürger*innen aus der Ukraine

Nützliche Informationen

Aufgrund der aktuellen Rechtslage haben die ukrainischen Staatsbürger Bewegungsfreiheit und können folglich von Verwandten, Bekannten oder im Rahmen von privaten und öffentlichen Initiativen aufgenommen werden.

In diesem Zusammenhang hat eine Arbeitsgruppe zwei mögliche Aufnahmemodalitäten ermittelt:

a) Aufnahme im Rahmen von Privatinitiativen (diese wird nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert, wobei der Zugang zu den bestehenden Diensten aufrecht bleibt)
b) Aufnahme im Rahmen der Programme CAS (Centri di accoglienza straordinaria) und SAI (Sistema accoglienza e integrazione)

Für weitere Informationen und Meldungen von Aufnahmeanträgen:

- fluechtlinge.profughi@provinz.bz.it
- „Infopoint“ (Vereinigung Volontarius), Raiffeisenstrasse 5 Bozen, infopoint@volontarius.it, 335 1438701; Empfangsstelle für alle neu angekommenen Menschen.
- Flüchtlingsberatung der Caritas, M. Gamper-Straße 10 Bozen, fb@caritas.bz.it, 0471 304770; Insbesondere für Rechtsberatung und Anträge auf internationalen Schutz.

Es ist in jedem Falle notwendig, dass die Anwesenheit von Flüchtlingen der Gemeinde und der Quästur in Bozen mitgeteilt wird.

DZ