"Zusammenleben in Südtirol": Sprachkurs nur mehr 40 statt 80 Stunden

Der kostenlose Sprachkurs für Nicht-EU Bürger*innen, der eine Möglichkeit für den Sprachnachweis für den Erhalt von Kinder- und/oder Familiengeld darstellt, wurde auf 40 Kursstunden reduziert.

Wie bereits mehrfach berichtet, ist ab 2023 der Erhalt von Kinder- und Familiengeld des Landes Südtirol für Nicht EU Bürger*innen u.a. an einen Sprachnachweis gebunden. Eine der Möglichkeiten, um die deutschen oder italienischen Sprachkenntnisse zu belegen besteht darin, einen Sprachkurs zu besuchen. 

Vor kurzem wurde die Anzahl der Kursstunden von 80 auf 40 Stunden reduziert. Dies vor allem darum, um den Betroffenen den Kursbesuch zu erleichtern. Es besteht eine Anwesenheitspflicht von 75%. Für den Erhalt der Gelder genügt eine Einschreibung in den Sprachkurs. Innerhalb 12 Monaten nach Anmeldung muss das Diplom für den erfolgreich besuchten Kurs nachgereicht werden.

Die Sprachkurse werden kostenlos von verschiedenen Sprachinstituten angeboten.

Weitere Infos: www.provinz.bz.it/integration/zusammenleben

UD