Zusammenleben in Südtirol: nächste mündliche Sprachprüfung am 12. Oktober

Schneller Sprachnachweis mit mündlicher Prüfung. Denn für das Kinder- und Familiengeld des Landes brauchen ab Jänner neue Bürger*innen, die aus einem Land kommen, das nicht zur EU gehört, einen Sprachnachweis.

Wie bereits berichtet müssen ab 2023 Bürger*innen, die aus einem Nicht-EU Land kommen, u.a. einen Sprachnachweis für die deutsche oder italienische Sprache erbringen. Eine der Möglichkeit besteht darin, eine mündliche Sprachprüfung zu bestehen. Sie wird einmal im Monat von der Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen in Bozen abgehalten.

Der mündliche Sprachtest dauert ca. 10 Minuten und setzt Sprachkenntnisse Niveau A2 voraus. Dies Bedeutet, der/die Betroffene kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen. Er/Sie kann sich in einfachen Situationen verständigen und kann die eigene Herkunft und Ausbildung, die Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit den unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.

Anmeldung:
Anmeldeformular und einer Kopie der Identitätskarte an koordinierung-integration@provinz.bz.it senden. Das Anmeldeformular und Informationen zu weiteren Möglichkeiten des Sprachnachweises finden Sie hier.

Weitere Infos:
Koordinierungsstelle für Integration
www.provinz.bz.it/integration/zusammenleben
Tel. 0471 413391, koordinierung-integration@provinz.bz.it

Sprachkurse

Bei geringen Sprachkenntnissen sollte ein Sprachkurs besucht werden. Die Sprachkurse werden kostenlos in ganz Südtirol angeboten und haben eine Dauer von 40 Stunden.

Informationen und Anmeldungen Sprachkurse:

 

UD