Deutschland darf Geflüchtete nicht nach Italien zurückschicken

Schutzsuchenden droht in Italien extreme materielle Not. Daher können deutsche Behörden Geflüchtete nicht ohne Weiteres nach Italien überstellen, entschied ein Gericht in Münster.

Über Italien eingereiste Schutz- oder Asylsuchende können nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster von Deutschland nicht ohne Weiteres dorthin zurückgeschickt werden. Das Gericht sieht in dem EU-Land die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung. Das geht aus zwei im Juli veröffentlichten Urteilen hervor.

Bei den Fällen dreht es sich um einen in Italien bereits als schutzberechtigt anerkannten Mann aus Somalia und einen Asylsuchenden aus Mali. Beide waren aus Italien nach Deutschland weitergereist. Mit Verweis auf die Zuständigkeit der italienischen Behörden hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Asylanträge der Männer abgelehnt und eine Rückführung nach Italien verfügt. Dagegen wehrten sich die Männer vor Gericht.

Betroffene wären in Italien wohl obdachlos

Das befand nun, dass den Schutzsuchenden in Italien extreme materielle Not drohe. »Beide Kläger haben für den Fall ihrer Rückkehr nach Italien keinen Zugang zu einer Aufnahmeeinrichtung und einer damit verbundenen Versorgung. Ihnen steht in Italien kein Recht mehr auf Unterbringung zu«, hieß es in der Begründung. Darüber hinaus würden die Kläger bei der derzeitigen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftslage in Italien keine Arbeit finden.

Quelle: www.spiegel.de

UD