Anvertrauung an Familien und Einrichtungen

Die Interventionen der Sozialsprengel sind darauf ausgerichtet, durch familien- und erziehungsstützende Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das Kind in der eigenen Familie aufwachsen und erzogen werden kann. Eine Fremdunterbingung von Kindern und Jugendlichen und somit eine Anvertrauung an Familien und Einrichtungen wird dann in Betracht gezogen, wenn die Leistungen und Maßnahmen, welche im Vorfeld für und gemeinsam mit der Familie des Kindes getroffen wurden, nicht ausreichen. Eine Anvertrauung erfolgt immer zum Schutz der Minderjährigen und im Sinne des Rechts auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.

Gleichzeitig besteht das Ziel darin, die Eltern während der Phase der Fremdunterbringung mit geeigneten Maßnahmen soweit zu unterstützen, dass sie die Schwierigkeiten überwinden und das Kind wieder in die eigene Familie zurückkehren kann, indem die Eltern-Kind Beziehung erneut gestärkt wird.

Die wichtigsten Informationen und Kontakte zur Anvertrauung an Familien und Einrichtungen in der Autonomen Provinz Bozen finden Sie in den folgenden Boxen.