Das Land kann öffentlichen oder privaten Körperschaften, die keine Gewinnabsicht haben und Tätigkeiten in den Bereiche: Kinder- und Jugendschutz, Senioren, sowie Soziale Inklusion und Randgruppen leisten, Beiträge gewähren.
Das Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion kann gemeinnützigen, öffentlichen oder privaten Körperschaften, Gemeindeverwaltungen und Bezirksgemeinschaften, die in Südtirol tätig sind, Beiträge...
Das Amt für Senioren und Sozialsprengel kann gemeinnützigen öffentlichen oder privaten Körperschaften, die in Südtirol tätig sind und kraft ihres Statutes Sozialhilfe im Bereich Senioren leisten, für die...