Auswahlverfahren der Mitglieder der Berufungskommission zur Pflegeeinstufung
Auswahlverfahren der Mitglieder der Berufungskommission zur Pflegeeinstufung gemäß Artikel 3, Absatz 4 und 5 des Landesgesetzes vom 12. Oktober 2007, Nr. 9 i.g.F.
Im Zuge der Neubesetzung der Berufungskommission, welche über die Rekurse gegen das Feststellungsergebnis der Pflegebedürftigkeit entscheidet, werden folgende Berufsprofile gesucht:
- ein/eine KrankenpflegerIn und ein Ersatzmitglied mit derselben Qualifikation
- ein/eine SozialbetreuerIn oder ein/eine AltenpflegerIn/FamilienhelferIn mit zusätzlichem Diplom des Behindertenbetreuers und ein Ersatzmitglied mit derselben Qualifikation
In der Regel tagt die Berufungskommission zweimal im Monat für jeweils max. sechs Stunden.
Es werden BewerberInnen bevorzugt, welche Berufserfahrung in der direkten Pflege oder in der Einschätzung der Pflegebedürftigkeit vorweisen können.
Die Ernennung als Mitglied der Berufungskommission hat eine Dauer von drei Jahren.
Bewerbungen samt Lebenslauf und Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung sind mittels des angefügten Anmeldeformulars an das Amt für Pflegeeinstufung (Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen – PEC: einstufung.valutazione@pec.prov.bz.it) innerhalb des 30. Oktober 2024 einzureichen.
Für etwaige Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Pflegeeinstufung unter der Telefonnummer 0471 418337 oder an die E-Mail-Adresse: einstufung.valutazione@provinz.bz.it