Beiträge an öffentliche und private soziale Körperschaften

Die Provinz kann öffentlichen oder privaten Körperschaften, die in Südtirol tätig sind, keine Gewinnabsicht haben und Kraft ihres Statutes Sozialhilfe leisten, für die Durchführung ihrer Tätigkeit Beiträge gewähren, welche im Zusammenhang mit der Durchführung der institutionellen Aufgaben in den nachstehend angeführten Bereichen durchgeführt werden:

  • Soziale Inklusion und Randgruppen,
  • Kinder- und Jugendschutz,
  • Senioren,
  • Behinderung, Sozialpsychiatrie und Abhängigkeitserkrankungen,
  • bereichsübergreifende Tätigkeiten.

 

Informationen zum Datenschutz (gemäß Art. 13 der EU-Verordnung 2016/679)

Seit 25. Mai 2018 wenden wir die europäische Datenschutzgrundverordnung an. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Landesabteilung Soziales Ihre Zustimmung für die Verwendung der personenbezogenen Daten für die Bearbeitung von Beitragsansuchen benötigt.

Beim Ausfüllen eines Beitragsansuchens muss der Antragsteller erklären, dass er in die Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Einsicht genommen hat, gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016.

Lesen Sie hier: Informationen zum Datenschutz (akt. 29.10.2020)

 

Veröffentlichungspflichten im Bereich Beiträge

Wie bereits im Jahr 2022, müssen die interessierten Begünstigten für das laufende Jahr innerhalb 30. Juni 2023 auf ihre Webseiten in der Sektion "Transparenz" die effektiv ausbezahlten Beiträge (nicht die gewährten) für das Jahr 2022 veröffentlichen.

Hier: Rundschreiben Abteilung 24 vom 29.06.2023

 

Beitrag für laufende Ausgaben

Das vom gesetzlichen Vertreter der Körperschaft unterzeichnete Beitragsansuchen ist mit den entsprechenden Vordrucken abzufassen und innerhalb 28. Februar des Bezugsjahres einzureichen.

Das Ansuchen um Gewährung eines Vorschusses des Beitrages für das Jahr 2024 war nnerhalb Freitag 15. Dezember 2023 (12.00 Uhr bei händischer Abgabe) einzureichen.

 

Beitrag für Investitionen

Das vom gesetzlichen Vertreter der Körperschaft unterzeichnete Beitragsansuchen ist mit den entsprechenden Vordrucken abzufassen und

  • innerhalb 31. Januar für alle anderen Investitionen
  • innerhalb den 31. Oktober für Mehrjahresbeiträge

einzureichen.

 

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen: