Landtagswahlen 2023 - Elezioni provinciali 2023 - Vëles dl cunsëi 2023

Landtagswahlen 2023

Wahl des Landtages der Autonomen Provinz Bozen–Südtirol
22 Oktober 2023, von 7:00 bis 21:00 Uhr

FAQ

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Liste der Fragen und Antworten

Sehr geehrte Dame und Herren, ich habe in meiner Gemeinde (Bruneck) den Antrag auf Ausübung der Briefwahl vor kurzem eingereicht. Wann und an welche Adresse (Inlandsadresse oder Auslandsadresse) erhalte ich den Umschlag für die Briefwahl? Ab wann wird es dann im Ausland möglich sein die Briefwahl frühestens abzuschicken? Vielen Dank und freundliche Grüße.

 

Sehr geehrte Wählerin, sehr geehrter Wähler,

Art. 36 des Landeswahlgesetzes, der die Briefwahl regelt, sieht zwei Kategorien von Wählerinnen und Wählern vor, die zur Stimmabgabe per Briefwahl berechtigt sind:

Die im Ausland ansässigen und im AIRE-Register eingetragenen Bürger/innen geben ihre Stimme in der Regel per Briefwahl ab, sofern sie nicht einen ausdrücklichen Antrag für die persönliche Stimmabgabe in ihrer Heimatgemeinde stellen (siehe Art. 36 Absatz 1 i.V.m. Absatz 3).

Die NICHT im AIRE-Register eingetragenen Bürger/innen, die am Wahltag nicht in ihrer Wohnsitzgemeinde wählen können, da sie sich vorübergehend außerhalb von Südtirol aufhalten, haben die Möglichkeit, einen ausdrücklichen Antrag für die Stimmabgabe per Briefwahl zu stellen (siehe Art. 36 Absatz 2 i.V.m. Absatz 3).

Der von Ihnen beschriebene Fall wäre somit jener laut Absatz 2.

Im entsprechenden Antragsformular muss im Feld „Adresse Aufenthaltsort (in Italien oder im Ausland)“ notwendigerweise eine Adresse angegeben werden, die außerhalb der Provinz Südtirol liegt. Die Briefwahlunterlagen werden an die besagte Adresse übermittelt.

Eine Wohnsitzadresse innerhalb Südtirols kann in diesem Feld hingegen NICHT angegeben werden.

In Bezug auf die zeitlichen Abläufe der Briefwahl ist Folgendes zu berücksichtigen:

Nach dem 45. Tag vor den Wahlen (in diesem Fall handelt es sich um den 7. September 2023) werden die Daten sämtlicher briefwahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger endgültig feststehen und in der Folge die Briefwahlunterlagen für den Druck freigegeben.

Mit deren Versendung per Einschreiben ist somit in der Regel ab ungefähr Mitte September zu rechnen. Die briefwahlberechtigen Personen sollten zum Zeitpunkt der Zustellung der Briefwahlunterlagen an der im Antragsformular angegebenen Adresse ihres vorübergehenden Aufenthalts anwesend sein.

Für die Gültigkeit der Stimmabgabe ist weiters zu beachten, dass der Umschlag mit dem gewählten Stimmzettel spätestens am Freitag vor dem Wahltag (in diesem Fall also innerhalb 20. Oktober 2023) bei der Landeswahlbehörde in Bozen ankommen muss, um noch für die Stimmzählung berücksichtigt werden zu können.

Auch für die fristgerechte Rücksendung sind somit die Zeiten für den postalischen Versand zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Das Amt für institutionelle Angelegenheiten