Besondere Bildungsbedürfnisse: Von welchen Bedürfnissen sprechen wir?

Besondere Bildungsbedürfnisse: Von welchen Bedürfnissen sprechen wir?
Besondere Bildungsbedürfnisse

Eine Behinderung ist eine körperliche, kognitive oder sensorische Beeinträchtigung, die dauerhaft oder fortschreitend sein kann. Für die betroffene Person bedeutet sie eine Erschwernis beim Lernen, im Umgang mit anderen oder bei der schulischen Integration.
Die Person mit Beeinträchtigung hat Anrecht auf Unterstützung laut Gesetz Nr. 104/1992 und Landesgesetz Nr. 7/2015.
Wir bieten Unterstützung und Beratung für Führungskräfte, Lehrpersonen, pädagogisches Personal und Eltern.

Gesetze zum Thema Behinderung:

Spezifische Lernstörungen sind bestimmte Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechnen (Verwechslung von Buchstaben, Langsamkeit beim Erkennen der Buchstaben und der Zahlen usw.). Die kognitiven Fähigkeiten bewegen sich zwar im normalen Bereich, aber es können Schwierigkeiten bei einigen Schulaktivitäten und im Alltagsleben auftreten (z.B. beim Ordnen der Wochentage oder der Stunden).

Wenn wir von „spezifischen Lernstörungen“ sprechen, meinen wir:

  • Die Dyslexie. Sie manifestiert sich am Beginn der schulischen Laufbahn wie folgt: einzelne Buchstaben werden nicht eingeprägt, zwei Buchstaben werden nicht verbunden („m“ „a“ statt „ma“), häufige Wörter werden im Text nicht erkannt (fehlende Automatisierung) und es werden viele Dekodierungsfehler gemacht. Mit zunehmendem Alter und in höheren Klassen manifestieren sich Langsamkeit beim Lesen, fehlende Korrektheit und mangelndes Textverständnis.
  • Die Legasthenie. Sie manifestiert sich in Schwierigkeiten bei der Analyse und Unterscheidung der einzelnen Klänge, aus denen ein einzelnes Wort besteht (phonologisches Bewusstsein) sowie beim Erkennen der Übereinstimmung des Phonems (Klang) mit dem Graphem (graphisches Symbol). Die häufigsten Fehler sind Auslassungen, Ersetzungen oder Vertauschen von Buchstaben. Mit zunehmendem Alter und in höheren Klassen hat das Kind Schwierigkeiten beim Automatisieren der Rechtschreibregeln.
  • Die Dysgraphie. Es handelt sich um eine Schreibstörung, die sich durch Schwierigkeiten bei der graphischen Darstellung der Schrift bemerkbar macht, die unordentlich und unleserlich erscheint. Die Handbewegung des Kindes ist nicht flüssig, der Druck ist zu schwach oder zu stark und der Griff ist meistens falsch. Die einzelnen Buchstaben werden geschrieben, ohne die Größenordnung einzuhalten, mit irregulären Formen und die Verbindungen zwischen den Buchstaben sind falsch. Auch der zur Verfügung stehende Abstand wird nicht korrekt verwendet: Ränder werden nicht eingehalten und unregelmäßige Abstände zwischen den Buchstaben und/oder Wörtern gelassen. All dies macht die Schrift des Kindes für sich selbst und für andere unlesbar.
  • Die Dyskalkulie. Dabei handelt es sich um eine Störung der Zahlenverarbeitung und des Rechnens. Unter Zahlenverarbeitung versteht man das Lesen und Schreiben von Zahlen sowie das Erfassen von Mengen und Größen. Unter Rechnen versteht man das Summieren, Subtrahieren, Multiplizieren oder Dividieren – sowohl im Kopf als auch schriftlich. Beobachtbar sind Kinder, die mit Hilfe der Finger oder von Objekten zählen oder beim Zählen in die Luft schauen. Dies können Symptome für eine unzureichende Erfassung von Mengen sein, die jedes Mal neu gezählt werden müssen.

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    Es gibt noch weitere Lernschwierigkeiten, die von Fall zu Fall bewertet werden müssen. Zum Beispiel gibt es Lernschwierigkeiten aufgrund von Aufmerksamkeits-, Konzentrations- oder Memorisierungsschwierigkeiten bzw. Hyperaktivität. Auch in besonderen Härtefällen können Lernstörungen auftreten, v.a. was die Konzentration betrifft. Die Gründe für Härtefälle können vielseitig sein: sozioökonomische Probleme, Fehlen von Mitteln, um mit schwierigen Situationen umzugehen, Mobbing durch Mitschüler oder Mitschülerinnen und vieles mehr. Jede Situation muss genau analysiert werden, um gemeinsam mit den Lehrpersonen und den Familien Lösungen zu finden. Bei solchen Schwierigkeiten steht die Dienststelle zur Verfügung, um die Gründe zu analysieren und mögliche Lösungsansätze aufzuzeigen. Die Dienststelle bietet Beratung für Führungskräfte, Lehrpersonen, pädagogisches Personal und Eltern an.