Rechtsgrundlagen
Bereits im Landesgesetz vom 29. Juni 2000, Nr. 12 zur Autonomie der Schulen wurde die Evaluation der Qualität des Schulsystems eingeführt. Mit dem Landesgesetz vom 24. September 2010, Nr. 11, wurde das Landesgesetz vom 16. Juli 2008, Nr. 5, das sogenannte Bildungsgesetz, um den Artikel 1/bis (Evaluation des Bildungssystems) ergänzt. Dieser regelt die Verpflichtung zur Evaluation in den Kindergärten sowie in den Schulen der Unter- und Oberstufe des Landes und verweist auf die entsprechende Durchführungsverordnung über die Evaluation des Bildungssystems des Landes (mit Dekret des Landeshauptmanns vom 5. November 2012, Nr. 39, erlassen).
Auf gesamtstaatlicher Ebene ist das Dekret des Präsidenten der Republik vom 28. März 2013, Nr. 80, bedeutsam. Es regelt umfassend die Evaluation im Bildungsbereich („Regolamento sul sistema nazionale di valutazione in materia di istruzione e formazione“) und die diesbezüglichen Zuständigkeiten. Im Art. 6 Absatz 3 findet sich außerdem die gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an nationalen Lernstandserhebungen. Das Gesetz "Buona scuola" vom 13. Juli 2015, Nr. 107 sieht eine Reihe von Neuerungen im Bildungsbereich vor, unter anderem die Lernstandserhebungen. Genau geregelt werden sie mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 13. April 2017, Nr. 62.
Die ladinische Dienststelle für Evaluation wurde 2004 mit Dekret des Präsidenten des Pädagogischen Instituts vom 5. Juli 2004, Nr. 1, errichtet, mit dem ein Wettbewerb nach Titeln mit zusätzlichem Kolloquium zur Abordnung von Schulinspektoren und Schulinspektorinnen, Schuldirektoren und Schuldirektorinnen, Lehrpersonen und Personal der Landesverwaltung an die Dienststelle für Evaluation am Pädagogischen Landesforschungs-, Versuchs-, und Fortbildungsinstitut für die ladinische Sprachgruppe ausgeschrieben wurde.
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 3358 vom 13. September 2004, erfolgte die Ernennung einer Fachperson im Bereich Evaluation. Auf der Grundlage der allgemeinen Ziele des Bildungssystems des Landes, wie sie im Art. 1 des Landesgesetzes Nr. 5/2008 vorgegeben sind, haben die Evaluationsstellen der drei Sprachgruppen, zusätzlich zu den eigenen Qualitätsstandards, einen für die Schulen verbindlichen Qualitätsrahmen erarbeitet. Beide wurden am 23. Dezember 2014 von der Landesregierung genehmigt.