Beitrag für Projekte zur Bekämpfung der Spielsucht
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, die Projekte zur Prävention und Rehabilitation der Spielsucht erarbeiten, können gemäß Landesgesetz vom 21. Dezember 2011, Nr. 15, beim Amt für Menschen mit Behinderungen um einen Beitrag ansuchen. Der Beitrag wird jährlich nach Vorlage der Abrechnung gewährt.
Beitragsberechtigt sind Gemeinden und Trägerkörperschaften der Sozialdienste, welche folgende Tätigkeiten ohne Gewinnabsichten ausführen:
- Planung bzw. Organisation von Kampagnen zur Glücksspielproblematik
- Förderung präventiver Maßnahmen durch Sensibilisierung, Information und Aufklärung der Öffentlichkeit, der Gemeinden, der Angehörigen von Betroffenen
- Angebot von Schulungen zur Verbesserung des Spielerschutzes
- Förderung von Selbsthilfegruppen für Betroffene und Angehörige
- Das vom gesetzlichen Vertreter der Körperschaft unterzeichnete Beitragsansuchen ist auf dem entsprechenden Vordruck abzufassen und mit der Anlage A zu vervollständigen.
- Das vom gesetzlichen Vertreter der Körperschaft unterzeichnete Ansuchen um Auszahlung ist auf dem entsprechenden Vordruck abzufassen und mit einer eigenen Anlange zu vervollständigen.
Das Einreichen der Beitragsansuchen ist kostenfrei.
- Art. 4 "Bekämpfung der Spielsucht" des Landesgesetzes vom 21. Dezember 2011, Nr. 15
- Beschluss der Landesregierung vom 11. Februar 2014, Nr. 144 „Kriterien zur Beitragsgewährung für laufende Ausgaben an die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften laut Artikel 4 des Landesgesetzes vom 21. Dezember 2011, Nr. 15”
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Beitrag zur Bekämpfung der Spielsucht
Ansuchen Spielsucht
- Formulare
- 2023 Formular Ansuchen [281 KB]
- 2023 Anlage A - Ansuchen [154 KB]
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 09.01.2023)
Zuständige Einrichtung
Amt für Menschen mit BehinderungenLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 82 79 Verena Egger
Fax: 0471 41 82 99
E-Mail: menschen.behinderungen@provinz.bz.it
PEC: disabilita.behinderung@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Termine
Das Beitragsansuchen kann jährlich innerhalb 28. Februar eingereicht werden. Wenn auf dem entsprechenden Haushaltskapitel Restbeträge vorhanden sind, so dürfen auch außerhalb der genannten Frist eingereichte Ansuchen berücksichtigt werden; sie sind in jedem Fall spätestens bis zum 30. September des Bezugjahres einzureichen.
Das Ansuchen um Auszahlung muss innerhalb 30. April des darauffolgenden Jahres eingereicht werden.