Anerkennung von Betrieben für Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs (GD 111/1992)
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Lebensmittelbetriebe, die Nahrungsergänzungsmittel, mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel und Lebensmittel für besondere Bevölkerungsgruppen, die nicht tierischen Ursprungs sind, herstellen und/oder verpacken, müssen als solche anerkannt und in das entsprechende Landesverzeichnis eingetragen werden.
Lebensmittel für besondere Bevölkerungsgruppen (sogenannte FSG - Food for Specific Groups) sind beispielsweise Säuglings- und Kleinkindnahrung, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung.
Die Produktionsstätte muss in der Provinz Bozen angesiedelt sein.
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Grundriss der Räumlichkeiten im Maßstab 1:100, der die Anordnung der Räume und ihren Verwendungszweck, den Standort der Produktionslinien und der Hauptanlagen/Geräte, die Zugänge, die Wege für die verarbeiteten Rohstoffe und die fertigen Produkte darstellt
Es sind folgende Gebühren vorgesehen:
- 300,00 € für Betriebe bis zu 400 m²
- 600,00 € für Betriebe mit mehr als 400 m²
Die Gebühr ist an das Schatzamt der Autonomen Provinz Bozen zu überweisen (Südtiroler Sparkasse A.G., Horazstraße 4/d, Bozen, IBAN IT93 N060 4511 6190 0000 0008 000)
- 2 Stempelmarken zu je € 16,00 (eine für den Antrag auf Anerkennung, die zweite für das Genehmigungsdekret)
Verordnung (EU) 609/2013 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke
Verordnung (EG) 1925/2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen
Verordnung (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Dekret des Präsidenten der Republik vom 19. Januar 1998, Nr. 131
Gesetzesdekret vom 27. Januar 1992, Nr. 111
Gesetztesdekret vom 21. Mai 2004, Nr. 169 zu den Nahrungsergänzungsmitteln
Beschluss der Landesregierung vom 18. Februar 2013, Nr. 254 Anerkennung von Betrieben, die Nahrungsergänzungsmittel, mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel und Lebensmittel für besondere Bevölkerungsgruppen herstellen oder verpackenFormulare und Anlagen
Antrag auf Anerkennung von Betrieben für Nahrungsmittel nicht tierischen Ursprungs (GD 111/1992)
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 20.08.2020)
Zuständige Einrichtung
Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche GesundheitLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 81 60
0471 41 81 61
E-Mail: praevention@provinz.bz.it
PEC: praevention.prevenzione@pec.prov.bz.it
Termine
Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden.