Beiträge für Initiativen und Projekte im Interesse der Allgemeinheit
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Die Projekte und Initiativen verfolgen das allgemeine Ziel, die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Bevölkerungs- und Altersgruppen sicherzustellen.
Schwerpunktbereiche:
- Unterstützung der sozialen Inklusion, insbesondere von Menschen mit psychischen Störungen einschließlich der Störungen im Autismus-Spektrum
- Prävention und Bekämpfung der Abhängigkeiten einschließlich der Spielsucht
- Förderung von Initiativen zur Prävention von Drogen- und Alkoholmissbrauch
Vorschläge für Initiativen und Projekte können, einzeln oder in Form von Partnerschaften, von ehrenamtlich tätigen
Organisationen sowie Vereinen zur Förderung des Gemeinwesens vorgelegt werden, die bei Antragsvorlage in die Landesverzeichnisse gemäß Artikel 5 des Landesgesetzes vom 1. Juli 1993, Nr. 11, in geltender Fassung, eingetragen sind.
- Die Antragsteller müssen in die Landesverzeichnisse gemäß Artikel 5 des Landesgesetzes vom 1. Juli 1993, Nr. 11, in geltender Fassung eingetragen sein.
- Gefördert werden können Initiativen und Projekte, die im Landesgebiet durchgeführt werden.
- Die Initiativen und Projekte müssen eine Mindestdauer von 8 Monaten haben und bis 31.12.2021 abgeschlossen sein.
Den Anträgen müssen foglende Unterlagen beigelgt werden:
a) eine detaillierte und vollständige Beschreibung der Initiative oder des Projekts, ausgearbeitet auf der Grundlage des vom Amt zur Verfügung gestellten Musters und unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellers.
Die Beschreibung muss Folgendes enthalten:
- einen detaillierten Kostenvoranschlag,
- einen Finanzierungsplan,
- den Zeitplan für die Umsetzung der Tätigkeiten;
b) eine Erklärung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellers, mit der bestätigt wird, dass die vorgeschriebenen Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt werden und dass sich der/die Unterfertigte der Folgen bei Vorlage nicht wahrheitsgemäßer Erklärungen bewusst ist;
c) die De-Minimis-Erklärung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellers in den Fällen laut Artikel 1, Absätze 2 und 3.
Die Kosten für diese Dienstleistung belaufen sich auf 16 € (Stempelmarke), falls der Antragsteller nicht von der Stempelsteuer befreit ist.
Formulare und Anlagen
Gewährung eines Beitrages für Initiativen und Projekte im Interesse der Allgemeinheit
- Formulare
- Anlagen
Weitere Finanzierungen
- Formulare
Steuerrechtliche Unterlagen
- Anlagen
- Erklärung zur Absetzbarkeit der Mehrwertsteuer [950 KB]
- Erklärung Vorsteuer [983 KB]
- Anlagen
Öffentlicher Aufruf an ehrenamtliche Organisationen und Vereine zur Förderung des Gemeinwesens
- Anlagen
Beiträge - Logos Abteilung Gesundheit
- Anlagen
- Logo kurz SW [468 KB]
- Logo kurz Farben [501 KB]
- Logo lang SW [490 KB]
- Logo lang Farben [537 KB]
- Anlagen
Beiträge - Logo Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik
- Anlagen
- Logo Ministerium [24 KB]
- Anlagen
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 29.12.2021)
Zuständige Einrichtung
Amt für GesundheitsbetreuungLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 80 70
0471 41 80 71
E-Mail: gesundheitsbetreuung@provinz.bz.it
PEC: gesundheitsbetreuung.assistenzasanitaria@pec.prov.bz.it
Termine
Der Antrag muss vor Durchführung der Initiativen oder der Projekte innerhalb 30.10.2020 um 12.00 Uhr beim Landesamt für Gesundheitsbetreuung eingereicht werden.