Abgabe von glutenfreien Produkten
Personen mit Zöliakie haben Anrecht auf den kostenlosen Erhalt von glutenfreien Produkten, die im nationalen Register für glutenfreie Lebensmittel enthalten sind. In den geltenden Bestimmungen sind die monatlichen Höchstbeträge festgelegt.
Den Anspruchsberechtigten wird der monatliche Betrag über das elektronische Erfassungssystem automatisch gutgeschrieben.
Über die Gesundheitskarte mit Mikrochip und dem persönlichen „Zöliakie-Code“ können glutenfreie Produkte in allen Südtiroler Apotheken und in den mit dem Sanitätsbetrieb vertragsgebundenen Handelsbetrieben, im Rahmen des monatlich zur Verfügung stehenden Betrags, kostenlos bezogen werden.
Als Alternative dazu können Sie aber auch die Web-App „GFREE“ benützen. Über die App wird ein sogennanntes Token generiert, das in der Verkaufsstelle vorgewiesen werden muss.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie in den Menüs „Web-App GFREE“ und „FAQ - Häufig gestellte Fragen“.
Wichtige Mitteilung in Zusammenhang mit der Gesundheitskarte:
Die Abteilung für Rechnungswesen des Staates hat mitgeteilt, dass nicht mehr gewährleistet werden kann, dass die Gesundheitskarten, die ab dem 01. Juni 2022 ablaufen, den Mikrochip enthalten. Grund dafür ist die internationale Knappheit des für die Herstellung von Mikrochips notwendigen Materials.
Anspruchsberechtigte Personen, die eine neue Gesundheitskarte ohne Mikrochip erhalten haben, können laut interministeriellem Dekret vom 30. Mai 2022 die alte Gesundheitskarte mit Mikrochip (TS-CNS) bis zum 31. Dezember 2023 weiter benutzen, auch wenn auf der Vorderseite ein bereits abgelaufenes Gültigkeitsdatum angeführt ist.
Allen im Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen Personen mit bestätigter Diagnose „Zöliakie“ oder „Dermatitis herpetiformis“, die normalerweise die Gesundheitskarte mit Mikrochip und den persönlichen „Zöliakie-Code“ für den kostenlosen Erhalt der glutenfreien Produkte benutzen, empfehlen wir daher:
- benützen Sie einfach die Web-App „GFREE“ anstelle Ihrer Gesundheitskarte;
- wenn Sie die neue Gesundheitskarte erhalten, werfen Sie die alte nicht gleich weg;
- überprüfen Sie, ob die neue Gesundheitskarte, die nach dem 1. Juni 2022 ausgestellt wurde, über den Mikrochip verfügt;
- verfügt die neue Gesundheitskarte über keinen Mikrochip, verwenden Sie einfach weiterhin Ihre alte TS-CNS, um kostenlos glutenfreie Produkte zu erhalten;
- wenn Sie nicht mehr im Besitz der alten TS-CNS sind, können Sie im fzuständigen Gesundheitssprengel Ihren persönlichen Zöliakie-Code mit der TS-CNS einer Vertrauensperson verknüpfen lassen. Detaillierte Informationen sind im Bereich „FAQ – Häufig gestellte Fragen“ abrufbar.
Seit 1. Juli 2019 gelten folgende monatlichen Höchstbeträge:
Alter |
Monatliches Budget |
Monatliches Budget |
6 Monate bis 5 Jahre |
56 € |
56 € |
6 bis 9 Jahre |
70 € |
70 € |
10 bis 13 Jahre |
100 € |
90 € |
14 bis 17 Jahre |
124 € |
99 € |
18 bis 59 Jahre |
110 € |
90 € |
≥ 60 Jahre |
89 € |
75 € |
Alle im Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen Personen mit bestätigter Diagnose „Zöliakie“ oder „Dermatitis herpetiformis“ können die glutenfreien Produkte kostenlos, im Rahmen des ihnen zustehenden monatlichen Guthabens, bei den Apotheken und den nachfolgenden, mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb diesbezüglich vertragsgebundenen Handelsbetrieben erhalten:
-
GlutenFreeWorld (Bozen);
-
ParaApotheke Miavitas (Eppan);
-
Aspiag (Bozen, Leifers, Eppan, Auer, Neumarkt, St. Ulrich, St. Christina, Meran, Lana, Schlanders, Klausen, Brixen, Milland, Sterzing, Bruneck, St. Lorenzen, Stern);
-
Despar Pinggera (Schluderns).
Die Web-App „GFREE“ ist im Internet über folgenden Link erreichbar: gfreebz.gopencare.it. Wenn Sie diesen Link mit Ihrem Smartphone oder Tablet zum ersten Mal abrufen, werden Sie aufgefordert, die Web-App zum Startbildschirm Ihres mobilen Gerätes hinzuzufügen.
Informationen über die Web-App finden Sie in den „FAQ - Häufig gestellte Fragen“ und im GFREE-Handbuch:
Für Fragen und Probleme in Zusammenhang mit den digitalisierten Gutscheinen können Sie sich an den Support-Dienst wenden, der werktags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr erreichbar ist:
- Grüne Nummer für Anrufe aus Italien: 800 902 630
- Telefonnummer für Anrufe aus dem Ausland: +39 081 19737205
- E-Mail: support.zoeliakie@siag.it
Informationen und Hilfestellung erhalten Sie außerdem auch im für Sie zuständigen Gesundheitssprengel.
- Gesetz vom 4. Juli 2005, Nr. 123 betreffend „Bestimmungen zum Schutz von Menschen, welche an Zöliakie erkannt sind“
- Landesgesetz vom 13. Mai 2015, Nr. 4 „Unterstützung von Zöliakiekranken“
- Beschluss der Landesregierung vom 06.10.2020 „Übergang auf das neue digitale System CELIACHI@_RL für die Gewährung von glutenfreien Produkten an Menschen mit Zöliakie“
- Beschluss der Landesregierung vom 20.09.2022 „Neue Bürger Web-App "GEFREE"