Elektronische Gesundheitsakte (EGA)

Mit Hilfe der Elektronischen Gesundheitsakte (EGA) haben Bürgerinnen und Bürger, die im Nationalen Gesundheitsdienst eingeschrieben sind, Zugang zu ihren persönlichen Gesundheitsinformationen, wie z.B. die Ergebnisse von Blutuntersuchungen oder die digitalisierte Verschreibung von Medikamenten.  

Um die EGA zu aktivieren, muss das Einverständnis zur Speisung auf dem EGA-Portal  erteilt werden.

Über MyCivis , Ihrem persönlichen Bereich im Südtiroler Bürgernetz, können Sie auf Ihre Elektronische Gesundheitsakte zugreifen.

Die Autonome Provinz Bozen – Südtirol hat die Elektronische Gesundheitsakte (EGA) gemäß dem Not­verordnungs-Gesetzesdekret vom 18. Oktober 2012, Nr. 179, umgewandelt mit Änderungen, durch das Gesetz 17. Dezember 2012, Nr. 221, und in Einhaltung der geltenden Rechtsvor­schriften über den Schutz personenbezogener Daten einge­rich­tet.

Für nähere Informationen gehen Sie zu Dienst "Elektronische Gesundheitsakte".