Ethik und Gesundheit

blauer Kreis mit drei stilisierten menschlichen Figuren und dem Schriftzug Landesethikkomitee in den drei Landessprachen

Die Gesundheitsethik befasst sich mit der Frage, wie eine ethisch verantwortbare Gestaltung des Gesundheitswesens aussehen kann. Im Bereich Gesundheit  und Medizin stellen sich vielfältige ethische Fragen, von gesellschaftspolitischen Themen, wie der Umgang mit ungeborenem Leben, die Möglichkeiten der modernen Fortpflanzungsmedizin, das Recht auf Selbstbestimmung des Patienten oder der Patientin, die Begleitung von Sterbenden bis hin zur Verteilung der Ressourcen in der Gesundheitsversorgung.

Beim Südtiroler Sanitätsbetrieb ist das Ethikkomitee für die klinische Forschung eingerichtet. Bevor klinische Erprobungen am Menschen durchgeführt werden, prüft das Komitee die wissenschaftliche Relevanz, die klinische Zweckmäßigkeit und die ethischen Aspekte jedes einzelnen Ansuchens. Für weiterführende Informationen besuchen Sie die Webseite des Sanitätsbetriebes - Ethikkomitee für die klinische Forschung.

Das Landesethikkomitee informiert: Filmabende zum Thema „Medikamentös assistierter Suizid“

In zwei Filmabenden am 13. und am 20. Jänner 2022 mit Beginn um 20.00 Uhr wird zusammen mit dem Filmclub Bozen das Thema der Sterbehilfe/des begleiteten Suizides bei Schwerstkranken thematisiert. Nach der Ausstrahlung der Filme folgt eine Diskussion unter Experten*innen.

In Italien können Menschen durch das Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 219/2017 ihr Leiden durch Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen beenden. In einem Urteilsspruch aus dem Jahr 2019 hat das Verfassungsgericht zudem klargestellt, dass die Beihilfe zur Selbsttötung bei Personen, die durch lebenserhaltende Maßnahmen am Leben erhalten werden und darum bitten, unter bestimmten Bedingungen straffrei ist. Das italienische Parlament hat kürzlich eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet, um den sogenannten "medikamentös assistierten Suizid" in Italien zu erlauben. Darin ist vorgesehen, dass Patienten ihr Leben selbst beenden können, wenn sie in der Lage sind – ohne Hilfe des Gesundheitspersonals – das entsprechende Medikament zu sich nehmen. Das italienische Strafgesetzbuch verbietet jedoch die sogenannte "aktive Sterbehilfe" bzw. das Töten auf Verlangen.

Beim ersten Filmabend in deutscher Sprache am 13. Januar 2022 zeigt das Landesethikkomitee in Zusammenarbeit mit dem Filmclub Bozen den mehrfach  ausgezeichneten Spielfilm „Und morgen Mittag bin ich tot“ des deutschen Regisseurs Frederik Steiner (2013).

Lea ist 22 Jahre alt und hat nicht mehr viel Zeit zu leben. Sie leidet an der unheilbaren Krankheit Mukoviszidose und in einem letzten Akt der Selbstbestimmung will sie selbst entscheiden, wann ihr Leben zu Ende ist. Deshalb reist Lea in die Schweiz, um die dort mögliche Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen….

Beim zweiten Filmabend in italienischer Sprache am 20. Januar 2022 wird der ebenfalls ausgezeichnete Spielfilm „Miele“ (2013) der Regisseurin Valeria Gollino ausgestrahlt.

Miele erzählt die Geschichte von Irene, einer Mittdreißigerin, die beschlossen hat, leidenden Menschen zu helfen: unheilbar kranken Menschen, die ihren Leidensweg verkürzen wollen, Menschen, deren Leiden ihre Würde als Mensch untergräbt. Eines Tages bittet ein gesunder 70-jähriger Mann um ihre Dienste, der meint, er habe lange genug gelebt. Die Begegnung wird Irenes Überzeugungen in Frage stellen und sie in einen engen Dialog verwickeln, bei dem die Beziehung zwischen den beiden voller emotionaler Subtexte und Zweideutigkeiten zu sein scheint.

In der anschließenden Diskussionsrunde werden sich Expert*innen, der Primar der Abteilung für Hospice und Palliativbetreuung im Krankenhaus Bozen, Dr. Massimo Bernardo (am italiensicher Abend), die Palliativmedizinerin im Krankenhaus Brixen, Dr.in Monika Völkl (am deutschen Abend), die Leiterin des Hospizdienstes bei der Caritas, Dr.in Agnes Innerhofer, (am deutschen Abend), der Koordinator des Netzwerkes Suizidprävention und langjähriger Mitarbeiter im Hospizdienst, Dr. Renato Decarli (am italienischen Abend), der Moraltheologe und Mitglied des Landesethikkomitees, Prof. Dr. Martin Lintner, die Forschungsbeauftragte in Biorecht an der Universität Trient und Mitglied des Landesethikkomitees, dott.ssa Marta Tomasi, sowie RA Ludwig A. Minelli und Frau Sandra Martino vom Verein DIGNITAS, Schweiz, zu dem Thema äußern.

ES