Südtiroler Sanitätsbetrieb

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb koordiniert seit seiner Errichtung am 1. Januar 2007 die Tätigkeiten der vier Gesundheitsbezirke Bozen, Meran, Brixen und Bruneck. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb und die Gesundheitsbezirke verwalten die Tätigkeiten der Gesundheitssprengel.

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Der Gesundheitssprengel ist die kleinste Organisationseinheit des Landesgesundheitsdienstes und erbringt vor Ort Leistungen im Bereich der Vorbeugung, Diagnostik, Therapie, Rehabilitation und Beratung. Er ist der direkte Bezugspunkt für die gesundheitlichen Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger. In Südtirol gibt es insgesamt 20 Gesundheitssprengel und 14 Sprengelstützpunkte.

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Mit Landesgesetz Nr. 3 vom 21. April 2017   wurde die neue Organisationsstruktur des Landesgesundheitsdienstes erlassen. Hier können Sie das Organigramm des Landesgesundheitsdienstes herunter laden:

Einschreibung in das Landesverzeichnis der Geeigneten für die Ernennung zur Generaldirektorin/zum Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes

Ständige Kundmachung zur Eintragung in das Landesverzeichnis für die Ernennung zur Generaldirektorin oder zum Generaldirektor. Hier können Sie das Formblatt für das Ansuchen und die Anlage B (Titel)  herunterladen. Einreichtermin ist der 2. Mai eines jeden Jahres.

Einschreibung in das Landesverzeichnis für die Verwaltungsdirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes

Ständige Kundmachung zur Eintragung in das Landesverzeichnis für die Ernennung zur Verwaltungsdirektorin oder zum Verwaltungsdirektor.

Hier können Sie das Formblatt für das Ansuchen herunterladen. Einreichtermin ist der 23. Dezember eines jeden Jahres.

Dekret betreffend die Eintragung in das Landesverzeichnis der Geeigneten

Landesverzeichnis der Geeigneten

Einschreibung in das Landesverzeichnis für die Sanitätsdirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes

Ständige Kundmachung zur Eintragung in das Landesverzeichnis für die Ernennung zur Sanitätsdirektorin oder zum Sanitätsdirektor. Hier können Sie das Formblatt für das Ansuchen herunterladen. Einreichtermin ist der 10. Dezember eines jeden Jahres.

Einladung zum Kolloquium.

Dekret betreffend die Zulassung der Kandidaten.

Dekret betreffend die Eintragung in das Landesverzeichnis.

Auftrag für die Direktion des Südtiroler Sanitätsbetriebes

Am 11. Oktober 2018 ist der Vertrag mit dem Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes, Dr. Florian Zerzer unterschrieben worden. Ernennungsbeschluss herunter laden.

Curriculum der im Direktionsregister eingeschriebenen Führungskräfte: 

 

Zum Herunterladen:


Einreichfrist
: 12. Mai 2023


Siehe auch: Beschluss der Landesregierung Nr. 265 vom 28.3.2023 "Regelung des Verzeichnisses der Kandidaten und Kandidatinnen für den Überwachungsrat des Südtiroler Sanitätsbetriebes"


(Im aktuellen Verzeichnis der Kandidaten zur Ernennung als Mitglied des Überwachungsrates des Südtiroler Sanitätsbetriebes sind die im Dekret der Direktorin der Abteilung Gesundheit Nr. 10684 vom 24.6.2020 aufgelisteten Namen angeführt. Einen Auszug des aktuellen Verzeichnisses können Sie hier herunterladen.)