CME - Ständige Medizinische Weiterbildung

Ziel der ständigen Weiterbildung im Gesundheitswesen CME ist es, neues Wissen, neue Kompetenzen und Fertigkeiten zu vermitteln, um eine wirksame, gezielte und effiziente Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleisten zu können.

Die ständige Weiterbildung im Gesundheitswesen CME wurde in Italien im Jahr 2002 für alle Gesundheitsberufe verpflichtend eingeführt und gilt sowohl für Bedienstete als auch für Freiberuflerinnen und Freiberufler. Die Weiterbildungspflicht beginnt am 1. Januar des Jahres, das auf die Einschreibung in die Berufskammer folgt.

In einem 3-Jahreszeitraum sind 150 Bildungscredits zu erwerben, wobei die Entscheidungen der Nationalen Kommission für die ständige Weiterbildung CME, hinsichtlich Befreiungen, Freistellungen und eventueller weiterer Reduzierungen der Weiterbildungspflicht, Anwendung finden.

Die Autonome Provinz Bozen hat, zur Verwaltung der ständigen Weiterbildung im Gesundheitswesen CME eine eigene Website  http://www.ecmbz.it/   eingerichtet, auf der, interessierte Einrichtungen, die Akkreditierung als CME-Provider beantragen können und damit als qualifizierte Einrichtung in diesem Bereich ausgewiesen werden.

Die Fachkräfte des Gesundheitswesens können auf dieser Website:

  • in das gesamte CME-Weiterbildungsangebot Südtirols einsehen
  • online Einschreibungen tätigen
  • Anträge um Anerkennung von Auslandsweiterbildungen stellen
  • in das persönliche Weiterbildungsdossier Einsicht nehmen
  • CME-Bescheinigungen herunterladen.

Weitere Informationen zu einzelnen Themen und/oder zur Anwendung der CME-Bestimmungen erhalten Sie unter: cme@provinz.bz.it