Tarife für ambulante Facharztleistungen

Das Landestarifverzeichnis für die fachärztlichen ambulanten Leistungen, für Instrumentaldiagnostik und Laborleistungen ist am 01.07.98 mit den auf Landesebene zugelassenen Änderungen und Ergänzungen gemäß Ministerialdekret vom 22.07.96 in Kraft getreten. Es legt die fachärztlichen Leistungen fest, die im Rahmen des Landesgesundheitsdienstes gemäß den Bestimmungen zur Kostenbeteiligung der Bürger an der Gesundheitsausgabe (Ticket) ambulant erbracht werden können.

Die Leistungen betreffend die Abtretung von Bluteinheiten und Blutkomponenten, Leistungen, die in Wohnortnähe oder beim Patienten zu Hause erbracht werden und Leistungen für private Bezahler sind gesondert angeführt.

Das Tarifverzeichnis und die Richtlinien für dessen Anwendung wurde vom Amt für Gesundheitsökonomie in Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe aus ärztlichen und wirtschaftlichen Sachverständigen der Sanitätseinheiten ausgearbeitet. Dabei wurden auch die leitenden Ärzte der verschiedenen Fachbereiche sowie der privaten Leistungserbringer einbezogen. Es wurde mit Beschluss der L.R. Nr. 2568 vom 15.06.98 (Amtsblatt Nr. 28 vom 07.07.98 und Beiblatt 1 des Amtsblattes Nr. 32 vom 04.08.98) und den nachträglichen Änderungen und Ergänzungen genehmigt.

Um eine vollständige Auflistung der Leistungen und der auf Landesebene zur Zeit geltenden Tarife zu gewährleisten, sind außerdem Leistungen angeführt worden, die im Interesse und auf Verlangen der öffentlichen und privaten Benutzer erbracht werden. Das entsprechende Tarifverzeichnis, genehmigt mit Beschluss der L.R. Nr. 2573 vom 15.06.98 (Amtsblatt Nr. 28 vom 07.07.98), und die nachträglichen Änderungen und Ergänzungen sind vom Amt für Gesundheitsökonomie der Landesabteiltung Gesundheit ausgearbeitet worden. Für eventuelle Informationen über Leistungen des obgenannten Beschlusses, werden Sie gebeten, sich an das zuständige Amt für Gesundheitsökonomie zu wenden.

Tarifverzeichnisse gültig ab 01.03.2023

 

Tarife der fachärztlichen ambulanten Leistungen, einschließlich Instrumentaldiagnostik und Labor


Tarife für Leistungen, die im Interesse oder auf Anfrage der Privaten erbracht werden (kollektive Gesundheitsversorgung im Lebens- und Arbeitsumfeld)


Weitere Leistungen



Landestarifverzeichnisse
("LTV") der fachärztlichen ambulanten Leistungen, einschließlich Instrumentaldiagnostik und Labor

Der Landeskatalog der verschreibbaren Leistungen (LkVL) enthält ein detailliertes Verzeichnis aller vom Landestarif­verzeichnis für fachärztlich-ambulante Leistungen, Instrumentaldiagno­stik und Laboruntersuchungen (Beschluss der Landesregierung Nr. 2568 vom 15.06.1998 in geltender Fassung) vorgesehenen Leistungen und ist ab 1. September 2016 bei der papierlosen Verschreibung von Leistungen zu Lasten des gesamtstaatlichen bzw. Landesgesundheitsdienstes anzuwenden.

Hier finden Sie die entsprechenden Leitlinien zur Nutzung des LkVL.

Das Tarifverzeichnis wird von der Abteilung Gesundheit laufend aktualisiert. Hier können die Beschlüsse der Landesregierung samt Anlagen (Auflistung der Tarife) und eventuellen weiteren Änderungs- und Ergänzungsmaßnahmen heruntergeladen werden.