Amtliche Kontrollen
Zuständige Behörden
Die Zuständigkeit für die Lebensmittelsicherheit liegt beim Gesundheitsministerium, den Regionen, den Autonomen Provinzen und den Sanitätsbetrieben im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen.
Zuständige Landesbehörde für Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs:
Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit
Zuständige Landesbehörde für Lebensmittel tierischen Ursprungs:
Landestierärztlicher Dienst
Die Behörden führen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Planungstätigkeiten und technische Beratungen durch und koordinieren und überprüfen die amtlichen Kontrollen von Lebensmitteln, Futtermitteln, Lebensmittelbedarfsgegenständen sowie die Kontrollen im Bereich Tiergesundheit und Tierschutz.
Innerhalb des Sanitätsbetriebes sind die zuständigen Behörden im Departement für Gesundheitsvorsorge angesiedelt. Dazu gehören:
- der Betriebliche Dienst für Hygiene der Lebensmittel und der Ernährung S.I.A.N. für Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs
- der Tierärztliche Dienst für Lebensmittel tierischen Ursprungs
Diese Dienste führen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette der Lebensmittel durch, um ein angemessenes Sicherheitsniveau in der Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln zu gewährleisten; die Kontrolle erfolgt vor allem über Inspektionen, Audits und Probenahmen.
Im System der amtlichen Kontrollen spielen die Labore der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz eine wichtige Rolle. Sie untersuchen die im Zuge der Kontrollen entnommenen Lebensmittel- und Trinkwasserproben, die Mineralwässer und die Lebensmittelbedarfsgegenstände (MOCA - Gegenstände und Materialien, die in Kontakt mit Lebensmitteln sind):
- Labor für Lebensmittelanalysen und Produktsicherheit , Amba-Alagi-Straße 5, 39100 Bozen (chemische Analysen)
- Labor für Luftanalysen und Strahlenschutz , Amba-Alagi-Straße 5, 39100 Bozen (Radioaktivitätsmessung in Lebensmitteln)
- Biologisches Labor , Unterbergstraße 2, 39055 Leifers (BZ) (mikrobiologische Analysen von Lebensmitteln nicht tierischer Herkunft)
Die mikrobiologischen Analysen von Lebensmitteln tierischer Herkunft werden vom Institut für Tierseuchenbekämpfung der Venetien – Sektion Bozen in der Laura-Conti-Str. 4, 39100 Bozen durchgeführt.
Audit
Das Audit ist ein Untersuchungsverfahren, das prüft, ob die amtlichen Kontrollen in den Bereichen Lebens- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und in Einklang mit den nationalen und regionalen Kontrollplänen in wirksamer und angemessener Weise durchgeführt werden. In den Mitgliedsstaaten ist die Einführung von Auditsystemen von der europäischen Gesetzgebung verpflichtend vorgesehen.
Das nationale Auditsystem ist hierarchisch organisiert: Das Gesundheitsministerium überprüft die zuständigen Behörden der Regionen/autonomen Provinzen und diese wiederum überprüfen die Sanitätsbetriebe als Behörden mit lokaler Zuständigkeit.
In der Autonomen Provinz Bozen führt das Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit Audits beim landesweiten Dienst für Hygiene der Lebensmittel und der Ernährung (S.I.A.N.) des Südtiroler Sanitätsbetriebes durch, während der Landestierärztliche Dienst für die Audits beim Tierärztlichen Dienst des Sanitätsbetriebes zuständig ist.
Das Rundschreiben des Landestierärztlichen Dienstes Nr. 4/2009 vom 20.02.2009 beschreibt die amtliche Überwachungstätigkeit des Landestierärztlichen Dienstes.
Das Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit hat mit Dekret der geschäftsführenden Amtsdirektorin Nr. 19809/2020 vom 19.10.2020 die Vorgehensweise für die Durchführung der Audits und die entsprechenden Vordrucke auf den neuesten Stand gebracht.
Es sieht zudem die Veröffentlichung eines Auszugs aus den Auditberichten vor.
Transparenz der amtlichen Kontrollen
Die zuständigen Behörden führen die amtlichen Kontrollen mit einem hohen Maß an Transparenz durch. Hier finden Sie alle relevanten Informationen über die Organisation und Durchführung der Kontrollen, im Sinne der Veröffentlichungspflicht nach Absatz 1, Art.11 Verordnung (EU) 2017/625.
Amtliche Kontrolle der genmanipulierten Organismen (GMO) in Lebensmitteln
- Landesplan der amtlichen Kontrollen 2023 - 2027
- Nationaler Kontrollplan 2023 - 2027 (in italiensicher Sprache)
Amtliche Kontrolle der Lebensmittel und deren Zutaten, die mit ionisierenden Strahlen behandelt wurden
- Landesplan der amtlichen Kontrollen 2023-2027
- Nationaler Kontrollplan 2023-2027 (in italienischer Sprache)
Amtliche Kontrolle der Lebensmittelzusatzstoffe und -aromen, einschließlich Raucharomen, sowohl als Ausgangsstoffe, als auch in Lebensmitteln, sowie der in Anhang III der Verordnung (EG) 1334/2008 angeführten Substanzen
- Nationaler Kontrollplan 2020-2024 Teil 1 (in italienischer Sprache)
- Nationaler Kontrollplan 2020-2024 Teil 2 (in italienischer Sprache)
Amtliche Kontrolle der landwirtschaftlichen Kontaminanten und der pflanzlichen Gifte in Lebensmitteln
- Landesplan der amtlichen Kontrollen 2023-2027
- Nationaler Kontrollplan 2023-2027 (in italienischer Sprache)
Monitoring der landwirtschaftlichen Kontaminanten und der pflanzlichen Gifte in Lebensmitteln
- Landesmonitoringplan 2023
- Nationaler Monitoringplan 2023 (in italienischer Sprache)
Amtliche Kontrolle der Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln
- Kontrollprogramm der Autonomen Provinz Bozen - operative Leitlinien 2023
- Nationales Kontrollprogramm - operative Leitlinien für das Jahr 2023 in italienischer Sprache
Überwachung der öffentlichen Gesundheit im Handel und in der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- Anwendungsrichtlinien für die Hygiene- und Gesundheitskontrollen beim Handel und bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln - Autonome Provinz Bozen - Jahr 2023
Amtliche Kontrolle von umweltbedingten und industriellen Kontaminanten in Lebensmitteln
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Nationaler Kontrollplan 2023-2027 (in italienischer Sprache)
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Nationaler Kontrollplan 2023-2027 Erläuterungen und Aktualisierung Anhang 6 (in italienischer Sprache)
Monitoring von umweltbedingten und industriellen Kontaminanten in Lebensmitteln
- Landesmonitoringplan 2023
- Nationaler Monitoringplan 2023 (in italienischer Sprache)
- Nationaler Monitoringplan 2023 - Aktualisierung Anhang 6 (in italienischer Sprache)
Kontrolle von Lebensmittelkontaktmaterialien
- Landesplan der amtlichen Kontrollen (2023 - 2027)
- Nationaler Kontrollplan (2023 - 2027) (in italienischer Sprache)
Ergebnisse der amtlichen Kontrollen
Der Landesgesundheitsplan sieht Mindeststandards für die “Allgemeine Gesundheitsvorsorge und öffentliche Gesundheit” vor. Zu den Zielen der festgelegten Standards gehören unter anderem die Gesundheitsförderung für die gesamte Bevölkerung, die Gewährleistung der Tiergesundheit und Tierhygiene und die Lebensmittelsicherheit.
Im aktuellen Gesundheitsbericht können die wichtigsten Daten zu den durchgeführten Kontrollen in den genannten Bereichen nachgelesen werden.
Feststellung von Verstößen in Bezug auf Lebensmittel