Hanf als Lebensmittel

Hanf als Lebensmittel
Hanfpflanze

In Italien dürfen die Samen von Cannabis sativa L. - auch in Form von Schrot und deren Derivate (Hanfsamenmehl, Hanfsamenöl) als Lebensmittel hergestellt und verkauft werden, wenn sie aus Hanfpflanzen stammen, die gemäß Gesetz vom 21. Dezember 2016, Nr. 242 angebaut wurden.

Andere Pflanzenteile, zum Beispiel in getrockneter Form als Tee u.ä., dürfen nicht verwendet werden.

Zum gegebenen Zeitpunkt dürfen Extrakte aus Cannabis sativa L. und Folgeprodukte, die Cannabinoide, inklusive Cannabidiol-CBD, enthalten, für den menschlichen Verzehr weder hergestellt noch in Umlauf gebracht werden, es sei denn neue Regelungen treten in Kraft.

 

Weiterführende Informationen:

 

Am 15. Jänner 2020 wurde im Amtsblatt Nr. 11, das Dekret vom 4. November 2019 mit dem Titel „Festlegung der Höchstgehalte an Tetrahydrocannabinol (THC) in Lebensmitteln“ veröffentlicht. Es legt folgende THC-Grenzwerte fest:

  • Hanfsamen, aus Hanfsamen gewonnenes Mehl: 2,0 mg/kg;
  • aus Hanfsamen gewonnenes Öl: 5,0 mg/kg;
  • Nahrungsergänzungsmittel aus Hanf: 2,0 mg/kg.

 

Weiterführende Informationen:

Dekret des Gesundheitsministeriums vom 4. November 2019 (in italienischer Sprache)