Nach der Geburt

Betreuung während des Krankenhausaufenthaltes

Jeden Morgen erfolgt eine Visite, bei der das körperliche und seelische Wohlergehen der Frau systematisch überprüft wird und eventuelle Probleme nach der Geburt besprochen werden.  Die Visite wird vom Frauenarzt/der Frauenärztin, dem Kinderarzt/der Kinderärztin, der Hebamme/dem Geburtshelfer, dem Krankenpfleger/ der Krankenpflegerin oder dem Kinderkrankenpfleger/der Kinderkrankenpflegerin durchgeführt.

Durch eine individuelle Wochenbettbetreuung und Pflege kann die Mutter im Fall von Schmerzen, Blutungen, Wunden, Ausscheidungsproblemen, Erschöpfung und eventuellem Babyblues bestmöglich betreut und gepflegt werden. Eine individuelle Stillberatung und –unterstützung in den ersten Tagen nach der Geburt ist für die Mutter und ihr Neugeborenes besonders wichtig.

Wochenbett

Eine Frau benötigt nach der Geburt für ca. 6-8 Wochen möglichst Ruhe und körperliche Schonung. Diese Zeitspanne ist mit dem etwas altmodischen Begriff Wochenbett gemeint, in der die Frau Zeit hat, sich auf die neue Lebenssituation einzustellen, die Gebärmutter sich wieder zurückbildet, der Wochenfluss aufhört und größere Geburtswunden wieder verheilen.

Auch der Aufbau der Stillbeziehung braucht seine Zeit und wohlwollende Unterstützung von außen. Gegen leichte Hausarbeit ist nichts einzuwenden. Schwere körperliche Betätigung, anstrengender Sport, ein rasches Durchstarten in einen gehetzten Alltag ist zu vermeiden. Das Wochenbett ist ebenso wie Schwangerschaft und Geburt keine Krankheit, sondern ein außergewöhnlicher Lebensabschnitt.

Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt:

 

Stillen

Das Stillen ist in erster Linie eine Erfahrung und jede Mutter kann das Stillen für sich zu einem positiven Erlebnis machen. Vor dem Stillen sollte es sich die Mutter möglichst bequem machen, sich entspannen und in Kontakt mit ihrem Kind sein.

Weitere Informationen zum Thema Stillen finden Sie im Informationsblatt:

Bürokratische Schritte nach der Geburt

Geburtsanmeldung in der Wohnsitzgemeinde

Das Kind kann entweder in der Geburtsgemeinde oder in der Wohnsitzgemeinde gemeldet werden. Die Anmeldung muss innerhalb von 10 Tagen nach der Geburt des Kindes erfolgen. Unverheiratete Eltern müssen bei der Anmeldung beide anwesend sein. Bei verheirateten Eltern kann auch nur ein Elternteil die Anmeldung vornehmen.
Notwendige Unterlagen: Geburtsbescheinigung (wird im Kreißsaal von den Hebammen ausgestellt) und ein gültiger Ausweis.

Eintragung im Gesundheitssprengel

Nach der Anmeldung in der Wohngemeinde und vor der ersten Visite beim Kinderarzt/bei der Kinderärztin muss das Neugeborene beim zuständigen Sprengel des Gesundheitsdienstes eingetragen werden, damit der Personalausweis für die Krankenbetreuung (das sogenannte grüne Sanitätsbüchlein) für das Kind ausgestellt werden kann. Dabei ist die Steuernummer des Kindes mitzubringen (sie wird nach der Anmeldung im Meldeamt per Post zugeschickt).

 

Getrübtes Mutterglück

Endlich ist das lang ersehnte Kind da! Die Erleichterung ist groß und plötzlich kommt alles anders als erträumt. Statt Mutterglück dominieren Traurigkeit und Leeregefühl.

Weitere Informationen zu Baby-Blues und postpartaler Depression finden Sie im Informationsblatt:

 

Empfehlungen nach der Geburt Ihres Kindes

  • Vitamin D Tropfen, 400 UI am Tag, ab dem 14. Lebenstag für mindestens 1 Jahr zu verabreichen;
  • Das erste Gesundheitsbild mit 4-6 Wochen beim Kinderarzt/bei der Kinderärztin Ihrer Wahl;
  • Hüftultraschall in 4-6 Wochen (Vormerkung erforderlich)
  • In den ersten 3-4 Wochen 1 mal wöchentlich Gewichtskontrolle bei der Mütterberatung (im jeweiligen Gesundheitssprengel);
  • Das Kind sollte zum Schlafen auf dem Rücken liegen (siehe Leitlinien für den plötzlichen Kindstodes SIDS);
  • Es wird empfohlen, möglichst bis zum 6. Lebensmonat voll zu stillen;
  • Nach der Geburt muss beim zuständigen Gesundheitssprengel der Kinderarzt/die Kinderärztin gewählt und das grüne Betreuungsbüchlein angefordert werden. Gleichzeitig kann auch eine einkommensbezogene Ticketbefreiung beantragt werden, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
  • Wir empfehlen, neben den vom Impfkalender der Autonomen Provinz Bozen, vorgesehenen Pflichtimpfungen auch alle freiwilligen Impfungen durchzuführen (Meningokokken B, Meningokokken C, Rotavirus).

Nabelpflege

  • Waschen Sie sich vorher gründlich die Hände.
  • Verwenden Sie unsterile Gazen 5x5cm.
  • Die um den Nabelstumpf gewickelte Gaze wird zweimal täglich gewechselt, im Falle von Verunreinigung oder Nässe (z.B. durch Stuhl, Urin oder Wasser beim Waschen) auch öfter.
  • Schlagen Sie den oberen Rand der Windel ein wenig um, damit der Nabel frei liegt, solange er nicht vollständig abgeheilt ist.
  • Bei starker Verschmutzung (beispielsweise durch Stuhl), kann der Nabel mit einer geeigneten Pflegelösung (z. B Wasserstoff) gereinigt werden.
  • Der Nabelschnurrest fällt in der Regel zwischen dem 5. und 10. Lebenstag ab.
  • Im Falle einer frühzeitigen Entlassung oder bei einer ambulanten Geburt wird die Nabelklemme im Ambulatorium im Laufe der vorgesehenen Nachkontrolle entfernt.

Wann sollte der Nabel in einer Mütterberatungsstelle bzw. von einem Kinderarzt/einer Kinderärztin untersucht werden?

  • Rötung der Haut im Nabelbereich
  • übelriechender Geruch des Nabels
  • eitrige Sekretion aus dem Nabel

Was mache ich, wenn der Nabelschnurrest abgefallen ist?

Der Nabel kann auch nach dem Abfallen immer noch etwas schmieren oder leicht bluten, das ist ganz normal. Nun ist es nicht mehr notwendig, den Nabel mit einer Gaze abzudecken. Den Windelrand weiterhin umschlagen.

Wann darf ich mein Kind baden?

Der Nabel sollte abgefallen und möglichst gut abgeheilt sein.

 

Wahl eines Kinderarztes oder einer Kinderärztin

Der Kinderarzt oder die Kinderärztin ist normalerweise der erste medizinische Ansprechpartner der Mutter nach der Entlassung. Sein/Ihr Aufgabenbereich umfasst  die medizinische Grundversorgung (Diagnose, Therapie, Rehabilitation) und die individuelle Gesundheitserziehung im Entwicklungsalter der eingeschriebenen Kinder und Jugendlichen, sowie die enge Zusammenarbeit mit allen anderen sanitären und sozialen Diensten.

Die Eltern des Kindes wählen einen Kinderarzt oder eine Kinderärztin innerhalb ihres Sprengels oder Einzugsgebietes. Dabei ist es wichtig, dass sich zwischen dem betreuenden Arzt oder der Ärztin, den Eltern und den Kindern eine Beziehung entwickelt, die auf gegenseitigem Vertrauen fußt.

Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt:

 

Ein Baby sicher tragen, halten und lagern – Empfehlungen der Physiotherapeutin/des Physiotherapeuten

Legen Sie Ihr Baby im ersten Lebensjahr zum Schlafen grundsätzlich auf den Rücken (Bauch nach oben), nie auf den Bauch. Auch die Seitenlage wird nicht empfohlen, da das Baby beim Schlafen leicht auf den Bauch rollen kann.

Die ideale Raumtemperatur beim Schlafen liegt bei ca. 18-20 Grad Celsius. Ziehen Sie Ihrem Kind im Bett (und generell zuhause) keine Mützchen oder sonstige Kopfbedeckungen auf, denn Babys leiten überschüssige Wärme über den Kopf ab. Als Bekleidung im Bett genügen Windel und Schlafanzug (auch wenn das Baby krank ist!). Verwenden Sie lieber einen Schlafsack als eine Decke. Wenn Sie dennoch eine Decke bevorzugen, sollte diese leicht sein und das Baby nur bis zur Brust bedecken. Der Säugling soll nicht unmittelbar neben der Heizung liegen.

Weitere Informationen zur sicheren Lagerung, um eine Deformation des Köpfchens zu vermeiden oder zur Vorbeugung von SIDS (plötzlicher Kindstod) finden Sie in den entsprechenden Informationsblättern:

 

Kinder mit besonderen Bedürfnissen

Es kann sein, dass ihr Kind zu früh geboren wird oder aus anderen Gründen auf die neonatale Intensivtherapie verlegt wird. Ein speziell ausgebildetes Team wird sich dort um ihr Baby kümmern.

Um auch in diesem Fall die Versorgung Ihres Kindes mit Muttermilch zu fördern, wird bereits in den ersten zwei Stunden nach der Geburt mit der Bruststimulation begonnen. Durch manuelle Brustmassage oder mit der Milchpumpe wird das wertvolle Kolostrum (Frühmilch) gewonnen und Ihrem Baby verabreicht.

Für Kinder, deren Mütter keine eigene oder zu wenig Milch haben, gibt es die Möglichkeit, Muttermilch aus einer naheliegenden Milchbank zu beziehen.

Gleichzeitig können auch Mütter von Frühgeborenen, die Milch im Überschuss haben, diese an die Milchbank spenden und somit einen wertvollen Beitrag zur gesunden Entwicklung der Kleinen beitragen.

 

Wohnortnahe Betreuung für Frauen, Eltern und Kinder

 

Informationen zu den privaten Familienberatungsstellen finden Sie auf der Webseite der Familienagentur.