News

Alle Pressemitteilungen des Landespresseamtes für den Bereich Gesundheit und Soziales.

Zöliakie: Glutenfreie Produkte nun auch mit Web-App GFREE verfügbar

Ein Code, der mittels Web-App generiert wird, kann ab sofort für den Einkauf glutenfreier Produkte verwendet werden. Die Abrechnung kann nach wie vor aber auch über die Gesundheitskarte erfolgen.

Ein kürzlich verabschiedeter Beschluss der Landesregierung führt eine neue Abrechnungsmöglichkeit beim Einkauf glutenfreier Produkte für Personen mit Zöliakie ein: Mittels der Web-App "GFREE" können die Betroffenen künftig einen Code generieren, der für die Bezahlung der Produkte alternativ zur Gesundheitskarte verwendet werden kann. Dies ist auch deshalb von Bedeutung, da es vermehrt vorkommen kann, dass der Staat neue Gesundheitskarten aufgrund des aktuellen internationalen Rohstoffmangels auch ohne Mikrochip ausgeben wird. 

Die Verwendung der Web-App ist zudem auch in allen Fällen von Vorteil, in denen man die Gesundheitskarte nicht bei sich hat. Neben der Bezahlfunktion ermöglicht es die Web-App "GFREE" auch, das jeweilige Restguthaben oder die bereits getätigten Einkäufe einzusehen. Mit der Einführung dieser neuen Einkaufsmethode ist die Landesverwaltung italienweit Vorreiter. 

Der Zugang zur Web-App "GFREE" erfolgt über den Link gfreebz.gopencare.it oder mittels QR-Code. In einem zweiten Schritt ist eine Authentifizierung über SPID (zweite Sicherheitsstufe) oder den Elektronischen Personalausweis (CIE) erforderlich.

In 151 Apotheken in ganz Südtirol ist die Bezahlung mittels Code und somit ohne Gesundheitskarte bereits ab heutigem Donnerstag (6. Oktober) möglich. Weitere Verkaufsstellen dürften in Zukunft nach den entsprechenden technischen Anpassungen dazukommen.

Seit rund zwei Jahren benötigen Zöliakie-Patienten keine Papiergutscheine mehr, um glutenfreie Produkte auf Kosten des Südtiroler Sanitätsbetriebes in Apotheken und Fachgeschäften einzukaufen, sondern können dazu die Gesundheitskarte verwenden. Den Patientinnen und Patienten, die über einen persönlichen Zöliakie-Code verfügen, steht monatlich ein fixer Betrag für den Einkauf glutenfreier Produkte zu, der auf der Gesundheitskarte gutgeschrieben wird – diese wird beim Einkaufen in den teilnehmenden Handelsbetrieben vorgezeigt und der jeweilige Betrag abgebucht. Die Umstellung auf das digitale System brachte für die rund 2000 Betroffenen in Südtirol eine erhebliche Erleichterung mit sich.

Weitere Informationen zur "Abgabe von glutenfreien Produkten" sind im Gesundheitsportal auf der Internetseite des Landes Südtirol zu finden.


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

LPA/kl