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Landesregierung genehmigt Dreijahresplan zur Gewaltprävention

Der Ausbau des Frauenhausdienstes, Maßnahmen für Täter zur Gewaltprävention oder Aus- und Weiterbildung zum frühzeitigen Erkennen von Gewalt zählen zu den Maßnahmen des neuen Dreijahresplans.

Im Jahr 2021 haben in Südtirol 586 Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, einen Beratungsdienst der Frauenhausdienste wahrgenommen, 104 Frauen und 147 minderjährige Kinder fanden eine sichere Unterkunft in den Frauenhausdiensten oder in geschützten Wohnungen. Das Land Südtirol baut nun mit dem Landesgesetz zur Gewaltprävention (LG 13/2022) die Maßnahmen zum Schutz der Opfer und zur Prävention für Täter weiter aus. 

Heute (24. Jänner) hat die Landesregierung den dreijährigen Landesplan der Aktionen und Maßnahmen verabschiedet. Soziallandesrätin Waltraud Deeg hatte den Beschluss eingebracht und betonte bei dessen Vorstellung: "Gewalt hat viele Formen, diese Gewalt ist eine Verletzung der Menschenrechte, der Würde der Frauen, ihrer individuellen Freiheit und Sicherheit." Auch für Landeshauptmann Arno Kompatscher gilt es, die bestehenden Maßnahmen auszubauen: "Leider ist das Thema von großer Aktualität, auch bei uns in Südtirol", ergänzte der Landeshauptmann. Das gemeinsame Ziel sei es, formulierte Landesrätin Deeg, dass "Südtirol zu einem Land wird, in dem Frauen sich sicher fühlen, in dem Kinder und Jugendliche sicher aufwachsen können". Der dreijährige Landesplan wurde vom Ständigen Koordinierungstisch erarbeitet, der im Mai 2022 eingesetzt worden war und in dem Vertreterinnen und Vertreter des Landesamtes für Kinder- und Jugendschutz und Soziale Inklusion, des Frauenhausdienstes, des Landesbeirates für Chancengleichheit und des Frauenbüros, der Kinder- und Jugendanwaltschaft und der Sozialdienste zusammenarbeiten.

Opferschutz wird ausgebaut

Im Dreijahresplan sind diverse Maßnahmen vorgesehen, die in den nächsten Jahren bis 2025 angegangen und umgesetzt werden sollen. Dazu zählt die Erweiterung und Ausdehnung des bereits bestehenden Frauenhausdienstes auf jene Bezirke, in denen es noch keine Beratungsstellen für Frauen gibt. Außerdem soll die Vernetzung untereinander und zwischen den unterschiedlichen Bereichen gefördert werden: Durch Aus- und Weiterbildungen soll es gelingen, zum Beispiel Fachkräfte der Gesundheits- und Sozialdienste, aber auch Anwältinnen und Anwälte insoweit zu sensibilisieren, dass sie Gewaltausübung in jeglicher Form frühzeitig erkennen und die betroffenen Opfer an die Fachdienste weiterleiten können. "Wichtig sind zudem Leitlinien zum Schutz der Minderjährigen, da viele Kinder und Jugendliche in Gewaltsituationen sind. Sie müssen und wollen wir besser schützen", hob Landesrätin Deeg hervor. Eine neue Maßnahme, die durch das Landesgesetz zur Gewaltprävention begründet wurde, ist die Einführung einer finanziellen Unterstützungsleistung. Dieser Solidaritätsbeitrag ist darauf ausgerichtet, Frauen, die Opfer von Gewalt und Misshandlung sind, einen rechtlichen Beistand zu garantieren. Geplant ist diese Maßnahmen als eine Leistung der finanziellen Sozialhilfe. Die Kriterien dazu werden innerhalb dieses Jahres erarbeitet und verabschiedet, sodass die Leistung ab Anfang 2024 beansprucht werden kann.

Gewaltprävention wird gefördert

Im Sinne der Gewaltprävention werden im Dreijahresplan auch Maßnahmen vorgesehen, die auf die Täter ausgerichtet sind. Durch die Unterzeichnung des Protokoll Zeus mit der Quästur von Bozen beteiligt sich das Land an einem psychosozialen Programm, das Gewalttäter zu einem gewaltfreien Verhalten in zwischenmenschlichen Beziehungen führen soll. Das Protokoll kommt bereits in 36 Provinzen Italiens zur Anwendung. Es bewirkt, dass Männer, die von der Quästur wegen Stalking oder häuslicher Gewalt verwarnt werden, präventiv an einem Antigewalttraining teilnehmen. Vorgesehen ist zudem ein spezifisches Projekt zur Elternunterstützung für Väter, die häusliche Gewalt ausüben. Dabei sollen Väter, die gegenüber den Müttern gewalttätig wurden, durch strukturelle und professionelle Begleitung und Betreuung dahin gebracht werden, ihr Fehlverhalten einzusehen und das elterliche Verantwortungsbewusstsein wieder zu erlangen beziehungsweise zu stärken. Auch soll die Beziehung zu ihren Kindern gefördert werden. Die Umsetzung dieses Projekt soll von einer Arbeitsgruppe innerhalb 2025 erarbeitet werden. Parallel dazu wird an Sensibilisierungs- und Präventionstätigkeiten gearbeitet, das Frauenbüro des Landes beruft dazu mindestens zweimal jährlich ein ressortübergreifendes Treffen ein.


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LPA/ck